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Kommission beschliesst Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes :
Verwaltungsrat soll weiterhin aus sieben Mitgliedern bestehen und für vier Jahre gewählt werden

Nach ausführlicher Diskussion und der Klärung offener Fragen stimmte die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) der Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes zu.

An ihren Sitzungen vom 4. April und 3. Mai 2011 prüfte die Kommission SIK die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GebVG).

Das GebVG schliesst heute Schäden, die durch mangelhafte Konstruktion oder durch mangelhaften Unterhalt entstehen, aus der Elementarschadendeckung aus. Neu sollen Schäden ausgeschlossen werden, die im Wesentlichen durch fehlerhafte Konstruktion oder mangelhaften Unterhalt verursacht wurden. Die Kommissionsmitglieder diskutierten eingehend darüber, in welchem Rahmen die Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet sind, notwendige und zumutbare Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Die Kommission SIK beantragt dem Grossen Rat in Abweichung zum regierungsrätlichen Antrag, bei den Präventionsmassnahmen die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen.

Die Reserven der Gebäudeversicherung sollen sich zudem nach versicherungstechnisch anerkannten Methoden bemessen und gemäss Antrag der Kommission durch eine externe Stelle überprüft werden. Ein Antrag, wonach weiterhin Reserven von mindestens drei Promille des Versicherungskapitals zu unterhalten wären, wurde abgelehnt.

Entgegen dem Antrag des Regierungsrats beantragt die Kommission SIK dem Grossen Rat, dass der Verwaltungsrat wie bisher aus sieben Mitgliedern bestehen soll. Die Amtsdauer soll anstatt der vorgeschlagenen zwei Jahre wie bisher vier Jahre dauern.

Die Kommission hat die Änderungen zum Gebäudeversicherungsgesetz bei fünf Enthaltungen ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Das Geschäft wird im Grossen Rat voraussichtlich am 7. Juni 2011 beraten.

  • Grosser Rat