Kommission AVW stimmt Projektierungskredit für "Aargau 21" zu
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Reorganisation der dezentralen kantonalen Verwaltungs- und Justizaufgaben
Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat einen Projektierungskredit von 3,65 Millionen Franken für die Reorganisation der dezentralen kantonalen Verwaltungs- und Justizaufgaben "Aargau 21" mit drei die Regierung verpflichtenden zusätzlichen Auflagen gutgeheissen. Die Minderheit der Kommission hätte einer Rückweisung der Vorlage mit dem Ziel, die von der Kommission beschlossene Richtungsänderung in einer neuen Botschaft zu formulieren, den Vorzug gegeben.
Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr (SP, Aarau) und in Anwesenheit von Regierungsrat Kurt Wernli, Vorsteher DVI, DVI-Generalsekretär Hans-Peter Fricker und Silvia Weber, Projektleiterin "Aargau 21", am 26. Juni und am 21. August 2008 den Antrag des Regierungsrats auf Gutheissung eines Kleinkredits für die Projektierung des Vorhabens "Aargau 21" beraten. Die Kommission hat mit Stichentscheid der Präsidentin den Kredit von 3,65 Mio. Franken zusammen mit drei zusätzlichen Auflagen gutgeheissen.
Voraussetzung für den positiven Kommissionsentscheid war ein Zusatzantrag, der integral in den Kreditantrag aufgenommen wurde. Dieser verpflichtet die Regierung mit drei Auflagen dazu, dem Projekt eine Richtung zu geben, die den Bedürfnissen der Bevölkerung in allen elf Bezirken nach einer in ihrem Bereich angesiedelten Dienstleistungsstelle Rechnung trägt und die Folgen der geplanten Revision für das betroffene Personal klar aufzeigt und verbindliche Lösungen dafür präsentiert. Um die Bedeutung für die Bezirksstrukturen, die diese für die Bevölkerung haben, zu eruieren, soll eine repräsentative Volksbefragung vor Angriff des Projekts und als Grundlage für dieses durchgeführt werden.
Mit diesen Auflagen, die gemäss Zusage des Departements alle mit dem beantragten Projektierungskredit erfüllt werden können, hat die Kommission AVW ihre einhellige Kritik an dem vom Regierungsrat vorgeschlagenen Vorgehen mit einer rigorosen Zusammenlegung von heute bezirksweise organisierten Dienstleistungseinheiten produktiv in einen richtungsgebenden Antrag gefasst. Mit diesem kann nun, die Zustimmung des Plenums des Grossen Rates vorausgesetzt, ohne Verzug an einer Gebietsreform gearbeitet werden, die die verschiedenen Revisionsbereiche und die zwingenden Umsetzungen von neuem Bundesrecht, so der Revision der Eidgenössischen Strafprozessordnung, voll aufnimmt. Gleichzeitig berücksichtigt sie die Bedürfnisse der Bevölkerung nach regional organisierten Dienstleistungsangeboten sowie die neue Aufgabensituation, vor die sich die Bezirksämter gestellt sehen, in einer verantwortungsvollen und das Personal respektierenden Weise. Alle Bezirke sollen lebendig bleiben und nicht nur als Wahlbezirke funktionieren.
Die Zusatzanträge lauten: "Der Regierungsrat wird beauftragt, eine repräsentative Bevölkerungsumfrage durchzuführen über die Bedeutung der Bezirke und Regionen und gestützt auf deren Ergebnisse seine Vision über die Entwicklung der Bezirke und Regionen darzulegen und aufzuzeigen, welche kantonalen Aufgaben dezentral (Bezirke, Regionen) zu erfüllen sind." Dem Antrag wurde mit 7 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) zugestimmt.
"Es ist eine Variante mit einer dezentralen Dienstleistungsstelle pro Bezirk auszuarbeiten." Dem Antrag wurde mit 9 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) zugestimmt.
"Die Auswirkungen auf das Personal (Personalbedarf, Beschäftigung, Positionen) sind abzuklären und aufzuzeigen." Dem Antrag wurde mit 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) zugestimmt (12 Anwesende).
Der ergänzte Antrag der Regierung (mit den 3 Zusatzanträgen) wurde bei einer Pattsituation von 6 Ja- zu 6 Nein-Stimmen (bei 12 Anwesenden) durch die Präsidentin mit einem Stichentscheid gutgeheissen. Die ablehnenden Kommissionsmitglieder hatten beantragt, dass die Regierung eine neue Botschaft vorlegt, die sich in den Zielen und im Vorgehen an den Zusatzanträgen orientiert. Dieser Antrag, der einem Rückweisungsantrag entspricht, wurde mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt.
Die Beratung des Geschäfts "Aargau 21" ist gemäss Quartalsplanung der Ratsleitung für den 16. September 2008 vorgesehen.