Kommission AVW einstimmig für Investition in E-Government-Infrastruktur
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08.223 Zentrale E-Government-Infrastruktur; Grosskredit
Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat die Botschaft zur neuen grundlegenden E-Government-Infrastruktur beraten und heisst den Grosskredit für deren Aufbau im Umfang von 8,925 Mio. Franken einstimmig gut.
Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr (SP, Aarau) und im Beisein von Regierungsrat Roland Brogli, DV DFR, Dr. Roberto Fröhlich, GS DFR, Hugo Holm, Chef KAI, und Dr. Petra Zimmermann, Projektleiterin E-Government, am 14. Oktober 2008 die Botschaft zur Zentralen E-Government-Infrastruktur beraten und zuhanden des Grossen Rates einstimmig verabschiedet. Insbesondere befürwortet die Kommission einstimmig den für den Aufbau des Projekts beantragten Grosskredit von 8,925 Mio. Franken.E-Government bedeutet nicht (nur) E-Voting (elektronisch abstimmen) und betrifft nicht E-Business (Geschäftsabwicklung mit EDV). Die vom Kanton geplante E-Government-Infrastruktur soll die Grundlage für folgende Funktionen bieten:
Interaktives und informatives Angebot für Private, Behörden und Unternehmen
Erbringung guter Dienstleistungen für Unternehmen, Private und Behörden
Effiziente, interaktive Abwicklung von Auskünften, Anträgen und Bewilligungen
Durchgängigkeit und Medienbruchfreiheit von Prozessen vom Eingang über Bearbeitung bis zum Abschluss
Unterstützung von Prozessen über mehrere Organisationen hinweg
Direkte Verwendung von Daten aus und Funktionen von Fachanwendungen
Zugriff auf mehrere verschiedene Fachanwendungen über Organisationsgrenzen hinweg.
Die technischen Grundlagen mit E-Government erlauben den Aufbau einer Infrastruktur, damit elektronische Dienstleistungen einheitlich im Internet dargestellt und abgewickelt werden können, und den Aufbau einer Infrastruktur, mit der mit E-Dienstleistungen verbundene Prozesse durch einheitliche technische Services und Schnittstellen verwaltungsintern standardisiert bearbeitet werden können.
Die Vorteile einer solchermassen standardisierten technischen Infrastruktur für den Alltag der Bevölkerung wie für die Wirtschaft, aber auch für eine reibungslose verwaltungsinterne Abwicklung von elektronischen Prozessen liegen auf der Hand. Zwar ist die Investition und sind die absehbaren wiederkehrenden Kosten nicht klein. Würde jedoch auf der bisherigen Basis mit unterschiedlichen Modellen und den damit verbundenen Aufwendungen weitergefahren, müssten noch viel höhere Kosten in Kauf genommen werden.
Die auch beim Bund und bei etlichen anderen Kantonen bereits erprobte E-Government-Infrastruktur hat die Kommission überzeugt. Die Kommission AVW wird sich im Laufe der Projektentwicklung laufend über dessen Kosten und im richtigen Zeitpunkt auch über die Submission informieren lassen.