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Kleinere Finanzierungslücke dank besserer Konjunktur – strukturelle Herausforderungen und Notwendigkeit zur Haushaltsanierung bleiben bestehen :
Regierungsrat verabschiedet Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 mit ausgeglichenem Budget zuhanden des Grossen Rats

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2019–2022 mit einem ausgeglichenen Budget. Dank besserer Wirtschaftslage beziehungsweise höherer Steuererträge sowie der bereits erfolgten Umsetzung von Sanierungsmassnahmen ist die Finanzierungslücke im Aargauer Staatshaushalt kleiner geworden. Der Zwischenbericht zur Gesamtsicht Haushaltsanierung (siehe Kasten) zeigt jedoch, dass die strukturellen Herausforderungen und damit die Notwendigkeit zur nachhaltigen Sanierung des Staatshaushalts weiterhin gross sind.

"Die finanzielle Situation des Kantons Aargau hat sich aufgrund des positiven Rechnungsergebnisses 2017 sowie dank der wirtschaftlichen Verbesserung kurzfristig etwas entschärft", stellt Regierungsrat Markus Dieth, Vorsteher des Departements Finanzen und Ressourcen (DFR) fest, "die Herausforderung der sich mittel- bis langfristig abzeichnenden strukturellen Finanzierungslücke bleibt jedoch bestehen." Daher habe die nachhaltige Stabilisierung des Finanzhaushalts weiterhin oberste Priorität.

Zur nachhaltigen Sanierung der Staatsfinanzen brauche es Massnahmen auf der Aufwandseite und auf der Ertragsseite sowie Finanzmassnahmen zur Überbrückung des Zeitraums, bis die Reformvorhaben (Module) ihre Entlastungswirkung entfalten können. "In dieser Phase der Haushaltsanierung dient die Ausgleichsreserve dem kurzfristigen Haushaltsausgleich, um neue Schulden zu vermeiden", erläutert Finanzdirektor Dieth: "Nach Abschluss der Haushaltsanierung sollen bei guter Konjunktur Überschüsse erzielt und in die Ausgleichsreserve eingelegt werden, um damit konjunkturelle Schwankungen ausgleichen zu können." Weiter brauche es auch Mittel, um den Kanton Aargau positiv weiterentwickeln und zum Bespiel die Herausforderungen der digitalen Transformation bewältigen zu können.

Haushaltsanierung soll Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen schliessen

Seit der Jahrtausendwende wurden im Aargau diverse Anstrengungen unternommen, um das Wachstum und den Strukturwandel der kantonalen Wirtschaft zu fördern. Dazu gehören Massnahmen im Steuerbereich, wirtschaftspolitische Massnahmen, eine aktive Ansiedlungspolitik sowie die Lancierung des Innovationsprogramms Hightech Aargau. Trotz dieser Massnahmen entwickelte sich die Aargauer Wirtschaft über einen längeren Zeitraum betrachtet im Vergleich zur gesamten Schweizer Wirtschaft unterdurchschnittlich.

Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit konnte das Wachstum des Bruttoinlandprodukts und der Beschäftigung im Kanton Aargau nicht mehr mit der gesamtschweizerischen Dynamik Schritt halten. Dies hat sich mittelfristig auch auf die Entwicklung der Steuererträge ausgewirkt: Die Mehreinnahmen vermögen die unter anderem durch das starke Bevölkerungswachstum verursachten Mehrausgaben nicht mehr vollständig abzudecken. Dadurch öffnete sich im Aargauer Staatshaushalt eine Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben. Diese Entwicklung führte zu einer Finanzierungslücke, die zum Teil konjunkturell und zum Teil strukturell bedingt ist. Der Regierungsrat will diese Finanzierungslücke mit der im Mai 2017 lancierten Gesamtsicht Haushaltsanierung schliessen (siehe Kasten "Zwischenbericht Haushaltsanierung").

Eckwerte des AFP 2019–2022

Der Aufgaben- und Finanzplan weist folgende Planungsgrundlagen und finanziellen Eckwerte auf:

  • Die Konjunkturentwicklung deutet auf ein robustes Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren hin. Für 2018 kann mit einem hohen realen BIP-Wachstum von 2,3 Prozent gerechnet werden, für das Budgetjahr 2019 und die Folgejahre mit 1,8 Prozent. Für das laufende Jahr wird eine Teuerung von 0,9 Prozent und für das Jahr 2019 von 0,8 Prozent erwartet, mit einer steigenden Tendenz in den Planjahren.
  • Der Kanton Aargau sinkt 2019 im Ressourcenindex des Finanzausgleichs auf 83,8 Prozent (Basis 2013–2015). Er ist seit 2015 kontinuierlich gesunken, was die unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung des Kantons widerspiegelt. In den Planjahren ist zunächst mit einem weiteren Rückgang zu rechnen, da im Jahr 2020 das ebenfalls ertragsschwache Jahr 2016 neu für die Berechnung herangezogen wird. Danach ist mit einer Stabilisierung zu rechnen.
  • Dank der verbesserten wirtschaftlichen Lage werden im Rechnungsjahr 2018 deutlich höhere Steuererträge anfallen als budgetiert. Auch für die AFP-Periode 2019–2022 wird im Vergleich zum AFP 2018–2021 (steuerfussbereinigt) mit höheren Steuereinnahmen gerechnet. Die höheren Einnahmen werden vor allem bei den Kantonssteuern der juristischen Personen sowie in geringerem Masse bei den Anteilen an Bundessteuern erwartet. Bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen geht der Regierungsrat hingegen von einer leicht schwächeren Entwicklung aus als im AFP 2018–2021.
  • Für das Budgetjahr 2019 beantragt der Regierungsrat für das Personal eine Lohnerhöhung von 1 Prozent. In den Planjahren ist ebenfalls eine jährliche Lohnveränderung von 1 Prozent eingeplant. Diese Lohnentwicklung ist aus Sicht des Regierungsrats aus verschiedenen Gründen angezeigt. Nach Jahren rückläufiger Konsumentenpreise steigt die Teuerung wieder an. Zudem hat nach drei Nullrunden in den letzten fünf Jahren die Attraktivität des Kantons Aargau als Arbeitgeber spürbar gelitten.
  • Aufgrund der aktuellen Annahmen kann im AFP 2019–2022 auf eine Steuerfusserhöhung verzichtet werden. Der Kantonssteuerfuss bleibt über die gesamte Planungsperiode konstant.
  • Im Budget 2019 können die aufgelaufenen Fehlbeträge der Vorjahre und Schulden bei den Spezialfinanzierungen im Umfang von 76 Millionen Franken abgetragen werden. Auf eine befristete Aussetzung der Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Sonderlasten kann gegenwärtig verzichtet werden.
  • Der bereinigte Aufwand steigt im Budget 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent. Damit liegt die Aufwandsteigerung im Budgetjahr etwas über dem nominalen BIP-Wachstum (+2,6 Prozent). Einen gewichtigen Beitrag zum Aufwandwachstum tragen die Investitionen in die Strassen- und ÖV-Infrastruktur bei. Weiter ist das Wachstum unter anderem auf den nur bedingt beeinflussbaren Transferaufwand zurückzuführen. Über die gesamte Planperiode entwickeln sich das Aufwand- und Wirtschaftswachstum etwa gleich stark.

Strategische Schwerpunkte des Regierungsrats

Die nachhaltige und langfristige Sanierung und Stabilisierung des Finanzaushalts hat weiterhin oberste Priorität. Sie sollen mit der Umsetzung verschiedener Reformvorhaben im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung erzielt werden. Gleichzeitig ist der Regierungsrat darum bemüht, die Standortattraktivität des Kantons Aargau weiter zu optimieren. Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leistet das Programm Hightech Aargau, dessen Dienstleistungsangebot auch in den kommenden Jahren bedarfsgerecht weiterentwickelt werden soll. Ebenfalls von zentraler Bedeutung für die nationale und internationale Standortattraktivität sind eine gute verkehrstechnische Erreichbarkeit sowie eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung. Letztere ist im Zusammenhang mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) anzustreben. Des Weiteren sollen mit der Erarbeitung einer "Strategie digitale Transformation (SDT)" die Grundlagen für die Erweiterung des digitalen Dienstleistungsangebots geschaffen und die Modernisierung der Kantonsverwaltung vorangetrieben werden. Parallel dazu wird das Reformvorhaben Smart A@rgau umgesetzt.

Um im Bereich der Volksschule die administrativen Aufwände zu verkleinern sowie den Handlungsspielraum respektive die Planbarkeit der Schulen zu vergrössern, soll eine vereinfachte und vereinheitlichte Ressourcensteuerung eingeführt werden. Der Regierungsrat wird im Frühjahr 2019 über die Ausgestaltung der neuen Ressourcensteuerung entscheiden.

Schliesslich soll mit der Planung und Realisierung einer kantonalen Grossunterkunft das Asylwesen effizienter gestaltet werden können.

Keine Nachtragskredite 2018 dank hoher Budgetdisziplin

Neben dem AFP 2019-2022 und dem Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung unterbreitet der Regierungsrat dem Grossen Rat auch die Botschaft Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2018, II. Teil. Er beantragt im Aufgabenbereich "Raumentwicklung" einen neuen Verpflichtungskredit über 4,65 Millionen Franken für die "Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlungen"; dieser Beschluss hat keine Auswirkungen aufs Budget 2018. Nachtragskredite werden keine beantragt.

Zwischenbericht Gesamtsicht Haushaltsanierung August 2018

Der Regierungsrat hatte Mitte Mai 2017 mit einem Bericht zuhanden des Grossen Rats und der Öffentlichkeit ein erstes Mal über das Sanierungskonzept Gesamtsicht Haushaltsanierung informiert. Es umfasst unter anderem über ein Dutzend Reformvorhaben, die mittel- bis langfristig zu spürbaren Effizienzsteigerungen und substanziellen Entlastungen des Staatshaushalts beitragen werden. Gesamthaft strebt der Regierungsrat mit diesen Reformvorhaben ein Entlastungsvolumen von 80 bis 120 Millionen Franken an.

Bei der Berichterstattung über den Stand der Arbeiten stehen aktuell drei Reformvorhaben im Fokus: "Smart A@rgau", "Immobilien" und "Finanzierbare Spitalversorgung". Der Zwischenbericht zeigt, dass auch die weiteren Vorhaben in Bearbeitung sind und teilweise zu ersten finanziellen Entlastungen im Budget 2019 führen.

Der Zwischenbericht August 2018 enthält eine aktuelle Einschätzung der Finanzlage des Kantons, eine Übersicht über Inhalt und Zielsetzung der Gesamtsicht Haushaltsanierung, eine Aktualisierung der Finanzierungslücke und des Sanierungskonzepts des Regierungsrats sowie eine aktuelle Übersicht über den Stand der Bearbeitung und Umsetzung der Reformvorhaben. Das Reformvorhaben "Angepasste Gerichtsorganisation Kanton Aargau" der Gesamtsicht Haushaltsanierung wird nicht weiterverfolgt. Die Gerichte Kanton Aargau prüfen nun in einem nächsten Schritt, inwiefern trotzdem Effizienzgewinne respektive finanzielle Einsparungen erzielt werden können.

Der erfreuliche Rechnungsabschluss 2017 und der Ausblick auf einen erneuten Ertragsüberschuss 2018 dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Finanzhaushalt des Kantons nach wie vor in einer strukturellen Schieflage befindet. Das momentane Zwischenhoch ist vor allem von Sonderfaktoren auf der Ertragsseite geprägt, die keine dauerhafte Entlastung bewirken. Diese Einschätzung der Finanzlage deckt sich mit der Beurteilung der Ratingagentur Standard & Poor’s. Nachdem sie den Kanton Aargau in den vergangenen Jahren stets mit der Bestnote AAA beurteilt hatte, stuft sie ihn neu mit dem zweitbesten Wert von AA+ ein. Grund dafür sind in erster Linie die nach wie vor vorhandenen strukturellen Probleme im Finanzhaushalt. Die Ratingagentur attestiert dem Kanton Aargau aber ein solides Finanzmanagement, eine moderate Verschuldung und ein hohes Wirtschaftspotenzial. Bei konsequenter Umsetzung der Haushaltsanierung wird dem Kanton eine positive Entwicklung für die Zukunft in Aussicht gestellt.

Dennoch kann festgestellt werden, dass dank der bereits umgesetzten Sanierungsmassnahmen wie auch höherer Steuererträge sich die strukturelle Finanzierungslücke seit dem letzten Zwischenbericht von rund 250 auf mittelfristig noch bis zu 150 Millionen Franken verringert hat. Grund dafür sind insbesondere die zurzeit günstigeren Rahmenbedingungen (Steuern und Nationaler Finanzausgleich), die Beschlüsse des Grossen Rats zum AFP 2018–2021 wie auch die vom Regierungsrat mit der Gesamtsicht Haushaltsanierung eingeleiteten Massnahmen zur Aufwandstabilisierung. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat das Sanierungskonzept aktualisiert. Dank der Möglichkeit zur Äufnung der Ausgleichsreserve sowie der tieferen Finanzierungslücke kann bis auf weiteres sowohl auf eine Steuerfusserhöhung als auch auf die befristete Aussetzung der Schuldentilgung der Spezialfinanzierung Sonderlasten verzichtet werden.

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