Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Klarheit für Fricktaler Schülerschaft bei Übertritten :
Die Weiterbildungs-Angebote in Basel-Land und Basel-Stadt und neues Angebot im Aargau

Die weiterführenden Schulen in den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt stehen der Fricktaler Schülerschaft nach der obligatorischen Volksschule zum grössten Teil weiterhin offen. Die Bedingungen für die Übertritte wurden an die im Aargau geltenden Regelungen angepasst und vereinheitlicht. Zudem plant der Aargau in Rheinfelden ein Brückenjahr als Pilotversuch.

Weil die Nachbarkantone Basel-Stadt und Basel-Land verschiedene Schulangebote wegen veränderter Strukturen oder wirkungsorientierter Schulführung aus dem Regionalen Schulabkommen strichen oder höhere Entschädigungen verlangten, kam das Gefüge der Schulübertritte über die Kantonsgrenzen aus dem Lot, was im Fricktal Verunsicherung und Verärgerung verursachte. Nach langwierigen Verhandlungen kann Erziehungsdirektor Peter Wertli die Fricktaler Schulen diese Woche über den erfolgreichen Abschluss informieren.

Übertritte in Gymnasien/Maturitätsschulen

Der Schülerschaft steht demnach weiterhin der Übertritt in die Gymnasien beider Nachbarkantone offen. Definitiv aufgenommen wird, wer die Bedingungen für den Eintritt in eine Aargauer Maturitätsklasse erfüllt (4.7 in der Bezirksschul-Abschluss-prüfung). Als Privileg für das Fricktal bleibt weiterhin die provisorische Aufnahme möglich, wenn ein Notenschnitt von 4.7 im 1. Semesterzeugnis der 4. Bezirksschulklasse erreicht wird. Die neuen Regelungen gelten ab dem Schuljahr 2000/2001. Zudem bestehen für die Fricktaler Schülerschaft aufgrund der Angebote in den Nachbarkantonen und im Aargau selbst Wahlmöglichkeiten, wie sie inneraargauisch sonst nicht bestehen. Vielmehr werden ausser im Fricktal Schülerzuweisungen (Umteilungen) vorgenommen, um die Klassengrössen der Maturitätsklassen aller Mittelschulen aus Kostengründen zu optimieren.

Übertritte in Diplom- und Handelsmittelschulen

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beiden Erziehungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt und Aargau konnten auch die Übertritte in die Diplomschulen im Kanton Basel-Stadt samt den Übertrittsbedingungen erhalten und festgelegt werden. Die je dreijährige Handelsschule und die Diplommittelschule des Nachbarkantons Basel-Stadt stehen Schülerinnen und Schülern aus dem Fricktal weiterhin offen. Bereits ab nächstem Schuljahr können ausserdem auch Sekundarschülerinnen und -schüler in die Handelsmittelschule eintreten. Die erhöhten Anforderungen für Bezirksschülerinnen und -schüler treten erst auf das übernächste Schuljahr 2001/2002 in Kraft. Damit wird Forderungen aus dem Fricktal Rechnung getragen, dass die Schülerschaft vor Beginn des letzten Schuljahres über die Bedingungen informiert sein muss. Offen bleibt weiterhin auch die dreijährige Diplommittelschule im Kanton Basel-Land und die Handelssmittelschule Basel-Land, wobei für letztere noch die Übertrittsbedingungen vereinbart werden müssen.

Ablösung durch eigene Angebote

Verzichtet wird aus dem basellandschaftlichen Angebot auf die zweijährige Diplommittelschule und die kaufmännische Vorbereitungsschule. Basel-Land strich diese beiden Angebote im letzten Jahr aus dem Regionalen Schulabkommen. Der Aargau hat in der Folge als Ersatz ein Brückenjahr (10. Schul-jahr) in Rheinfelden zu planen begonnen. Derzeit wird mit einer Umfrage der potentielle Bedarf im Hinblick auf das nächste Schuljahr abgeklärt. Zudem laufen die Vorbe-reitungen für die Beschaffung des Schulraumes und die Sicherung der notwendigen Kredite, damit dieses Brückenjahr als Pilotversuch ab Schuljahr 2000/2001 zur Verfügung steht. Kurzfristig hat zwar der Kanton Basel-Land die im letzten Jahr gestrichenen Angebote wieder ins Regionale Schulabkommen aufgenommen, doch will nun der Aargau am eingeschlagenen Kurs für ein eigenes Brückenjahr in Rheinfelden festhalten.

  • Staatskanzlei