Klares Signal für modernes Personalgesetz
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Grossrats-Kommission empfiehlt einstimmig ein Ja
Mitte Mai befasst sich der Grosse Rat zum zweiten Mal mit dem neuen Personalgesetz des Kantons. Die vorberatende Kommission empfiehlt ihm einstimmig Zustimmung. Wichtigste Neuerung: Beamte werden zu kantonalen Angestellten.
Das Personalgesetz wurde in der vorberatenden Kommission des Grossen Rates in zweiter Lesung beraten und einstimmig, bei einer Enthaltung, verabschiedet. Gegenüber der ersten Beratung wurden wenige Aenderungen vorgenommen. Die Diskussion unter dem Vorsitz von Otto Wertli (CVP, Aarau) trug viel zur Klärung von Fragen bei. Nach der Behandlung in den Grossen Rat wird das neue Gesetz dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.
Beamtenstatus fällt
Die wesentliche Neuerung des Gesetzes besteht im Wegfall des Beamtenstatus. Bisher wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung in der Regel auf vier Jahre gewählt. Neu erfolgt die Anstellung mit einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag. Ein gegenüber dem Privatrecht etwas ausgebauter Kündigungsschutz ist im neuen Gesetz vorgesehen. Für einige wenige Funktionen wird das Beamtenverhältnis weiterhin bestehen. Es betrifft die auf eine bestimmte Amtsdauer ernannten oder gewählten Staatsangestellten. Die Gemeindeschreiber können weiterhin als Beamte gewählt oder aber neu auch mit Vertrag angestellt werden.
Modernes Personalverständnis
Grundsätzlich soll die Beziehung des Staates zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf eine zeitgemässe partnerschaftliche Basis gestellt werden. Vorgesehen ist die grundsätzliche Möglichkeit von Gesamtarbeitsverträgen, allerdings so, dass das Prinzip der Rechtsgleichheit der Mitarbeitenden innerhalb der kantonalen Verwaltung gewahrt bleibt. Bestimmungen zur betrieblichen Bildung und Mitwirkungsrechte ergänzen die weiteren Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden. Dies alles sind Elemente, welche sich zu einem modernen Personalrecht zusammenfügen.
Schlichtungsstelle und Personalrekursgericht
Bevor Klagen und Beschwerden in Personal- und Lohnfragen allenfalls einem Gericht unterbreitet werden, sind diese bei der Schlichtungsstelle einzubringen. Dies war schon im ersten Entwurf vorgesehen und wurde auch in den weiteren Beratungen in der Kommission als sinnvolle Regelung bestätigt. Wenn es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über das Arbeitsverhältnis kommt, dann ist dafür das neu zu schaffende Personalrekursgericht zuständig, ein Spezialverwaltungsgericht.