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Klare Regeln für die Nutzung des tiefen Untergrunds :
Regierungsrat überweist Botschaft zum Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen an den Grossen Rat

Die Nutzung des tiefen Untergrunds zur Energiegewinnung wird immer wichtiger. Jedoch fehlt dazu eine gesetzliche Grundlage. Diese möchte der Regierungsrat mit dem Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen schaffen. Jetzt überweist er die Botschaft dazu an den Grossen Rat.

Der Nutzung des tiefen Untergrunds wird heute ein grosses Potenzial für die Energiegewinnung beigemessen. So liegt derzeit im Kanton Aargau bereits ein Gesuch für Vorabklärungen zur Nutzung von Erdgas vor; allerdings fehlt für die Bewilligung die gesetzliche Grundlage. Zudem kann es zwischen den verschiedenen Nutzungen im tiefen Untergrund zu Konflikten kommen. Der Regierungsrat schafft nun Klarheit und hat mit dem Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen die entsprechende Rechtsgrundlage erarbeitet. Da die Gewinnung von Bodenschätzen in der Kantonsverfassung geregelt wird, die Nutzung der tiefen Erdwärme oder die Nutzung zur Speicherung von CO2 dabei aber nicht berücksichtigt sind, muss § 55 Abs. 1 der Kantonsverfassung ergänzt werden. Gesetz und Verfassungsänderung überweist der Regierungsrat nun an den Grossen Rat.

In der Vernehmlassung positiv aufgenommen

Der vom Regierungsrat im November 2010 in die öffentliche Vernehmlassung gegebene Gesetzesentwurf wurde mehrheitlich positiv aufgenommen. Breite Zustimmung fand die Idee zur Schaffung einer Rechtsgrundlage, welche die zunehmenden Nutzungsansprüche an den Untergrund regelt. Mehrheitlich skeptisch bis ablehnend wurde jedoch die zwingend vorgesehene öffentliche Ausschreibung von Gesuchen aufgenommen. Aufgrund der Stellungnahmen wird nun auf diese Regelung verzichtet. Hingegen sollen die betroffenen Gemeinden bei Gesuchen um Vorabklärungen angehört werden.

Das Gesetz unterscheidet nach wie vor zwischen Vorabklärungen zur Nutzung des Untergrunds, zu welcher es eine Bewilligung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt braucht, und der eigentlichen Nutzung, die einer Konzession des Regierungsrats bedarf. Konzessionsgesuche werden neu öffentlich aufgelegt und es gibt die Möglichkeit, dagegen Einsprache zu erheben. Die Höhe der Abgabe wird in der Konzession festgelegt. Ausdrücklich von den Abgaben befreit wird die Nutzung der tiefen Erdwärme (z.B. für ein Geothermie-Kraftwerk).

Unbürokratische Regelung für gebräuchliche Erdwärmenutzung wird erweitert

Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 Metern zur Heizung von Liegenschaften fallen nicht unter das Regalrecht. Sie werden weiterhin nach dem Umweltrecht bewilligt. Die Grenze wurde von 300 Metern auf 400 Meter erweitert, wie dies von vielen Stellungnahmen in der Anhörung in Anlehnung an eine bestehende SIA-Norm vorgeschlagen wurde. Allerdings muss künftig der Verlauf von Bohrungen über 100 Meter Tiefe vermessen werden, um sicher zu sein, dass die Bohrungen nicht mit bestehenden oder künftigen Nutzungen in der Nachbarschaft in Konflikt stehen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat