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Kindesrückführung: Mutter mit ihrer Tochter nach Mexiko zurückgekehrt :
Vorgängige Vermittlungsversuche zwischen den Eltern scheiterten

Nachdem das Obergericht und das Bundesgericht den Antrag des Vaters auf Verzicht auf die Rückführung des Kindes abgelehnt haben, ist die Mutter mit ihrer Tochter nach Mexiko zurückgereist. Verschiedene Mediations- und Vermittlungsversuche zwischen den Eltern waren zuvor gescheitert.

Das Obergericht und das Bundesgericht haben mit verschiedenen Urteilen rechtskräftig über die Rückkehr des Kindes zu seiner Mutter nach Mexiko entschieden. Sie stützten sich dabei unter anderem auf ein kinderpsychiatrisches Gutachten. Entsprechend den Entscheidungen der Gerichte ist die Mutter gestern zusammen mit ihrer Tochter nach Mexiko zurückgereist. Zuvor ermöglichte das Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) als Vollzugsbehörde, dass sich das Kind von seinem Vater sowie vom Lehrer und Schülern seiner Klasse persönlich verabschieden konnte. Von weiteren engen Angehörigen konnte es sich telefonisch verabschieden. Auf der Fahrt zum Flughafen wurden das Kind und die Mutter von einem Vertreter des DVI sowie dem Anwalt und einer Betreuerin des Kindes begleitet.

Vorgeschichte

Das Mädchen lebte seit seiner Geburt mit seinen Eltern in Mexiko. Im Oktober 2013 trennten sich diese. Seither kommt gemäss mexikanischem Recht beiden Elternteilen gemeinsam die elterliche Sorge zu. Die Obhut über das Mädchen hat jedoch die Mutter.

Im Juni 2014 hielt sich der Vater mit seiner Tochter in der Schweiz in den Ferien auf. Aus diesen brachte er das Kind entgegen der Vereinbarung mit der Mutter nicht mehr zurück. Daraufhin wandte sich die Mutter an das Obergericht. Sie beantragte, ihre Tochter sei zu ihr nach Mexiko zurückzubringen.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres