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Keine veralteten Zahlen im Entwurf Luftreinhalteprogramm! :
Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz

Die Aargauische Verkehrskonferenz wirft in ihrer Stellungnahme zum Luftreinhalteprogramm dem Baudepartement vor, veraltete Zahlen zu verwenden. Dieser Einwand stimmt nicht. Die Verkehrskonferenz geht von Abgasnormen und Prognosen der EU aus, die in der Schweiz nicht oder noch nicht gelten.

Die Abteilung Umweltschutz hat sich an das geltende schweizerische Recht gehalten. Sie durfte deshalb diese Verbesserung nicht berücksichtigen. Sollte der Bundesrat - später - die EU-Normen übernehmen, ist das Luftreinhalteprogramm anzupassen. Der Programmentwurf sieht dies ausdrücklich vor.

Grundwasser und Luft sind zentrale Güter für die Qualität des Wirtschaft- und Lebensraumes Aargau. Der Grundwasserschutz ist weit gediehen. Bei der Luftreinhaltung ist nach neun Jahren eine Überprüfung und Fortentwicklung angezeigt.

Der Vorwurf der Verkehrskonferenz stützt sich auf einen Bericht des BUWAL, der Mitte April 2000 - also nach der Publikation des aargauischen Entwurfs zum Luftreinhalteprogramm - veröffentlicht wurde. In diesem Bericht wird aufgezeigt, wie sich die verkehrsbedingten Emissionen in der Schweiz entwickeln würden, wenn die von der EU Ende 1999 beschlossenen verschärften Abgasnormen Euro 3 und 4 für Lastwagen auch in der Schweiz eingeführt würden. Der Bundesrat hat zwar im Grundsatz beschlossen, sich bei den Abgasnormen jeweils der EU anzuschliessen; ein rechtskräftiger Beschluss zur Einführung von Euro 3 und 4 liegt indes bis heute nicht vor. Die Abteilung Umweltschutz durfte daher diese zusätzliche Reduktion im Trend der Emissionsentwicklung nicht berücksichtigen. Hingegen ist das erhebliche Reduktionspotential in einer vorgeschlagenen Massnahme des Luftreinhalteprogramms enthalten. Dabei wurden die gleichen Grundlagen verwendet, die dem von der Verkehrskonferenz zitierten Bericht des BUWAL zu Grunde liegen.

Die Abteilung Umweltschutz geht mit der Verkehrskonferenz darin einig, dass die verschärften Abgasnormen den wichtigsten Beitrag zur Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen liefern. Ob dieser allerdings ausreicht, um die zu hohe Luftbelastung entlang von stark befahrenen Hauptverkehrsachsen auf das gesetzlich vorgeschriebene Mass zu reduzieren, ist offen. Deshalb schlägt das Luftreinhalteprogramm mögliche zusätzliche Massnahmen für solche Verkehrsachsen vor.

Aufgrund verschiedener Rückmeldungen über die knapp bemessene Frist von Kreisen, die sich an der Vernehmlassung zum Luftreinhalteprogramm beteiligen wollen, hat das Baudepartement diese vom 15. Mai auf den 30. Juni 2000 verlängert. Damit bekräftigt das Baudepartement das Bestreben, eine möglichst breite und fundierte Meinungsbildung zum vorgeschlagenen Programm zu erhalten. Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Sekretariat der Abteilung Umweltschutz, Buchenhof, 5001 Aarau (Tel. 062/835 33 60; Fax 062/835 33 69; e-Mail: umwelt.aargau@ag.ch) bestellt werden.

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