Keine Teuerungszulage für Staatspersonal und Lehrerschaft
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Regierungsrat entschied
Im Kanton Aargau erhalten das Staatspersonal und die Lehrerschaft auch 1998 keine Teuerungzulage. Vorgesehen ist aber gemäss dem Staatsvoranschlag eine durchschnittliche Lohnerhöhung um 0,8 % für die Ausrichtung von Dienstalterszulagen und für gezielte leistungsbezogene Beförderungen.
Der Regierungsrat berücksichtigte bei seinem Entscheid die Finanzlage des Kantons, die tiefe Jahresteuerung von 0,6 Prozentpunkten seit November 1996 sowie die Praxis anderer öffentlicher Arbeitgeber und der Privatwirtschaft. Der Kanton Aargau verzichtet damit in einer mehrjährigen Abfolge erneut auf den Ausgleich der Teuerung. Anderseits werden 1998 nach zwei Jahren mit halbierten Dienstalterszulagen wieder volle Zulagen ausgerichtet, und es sind Mittel für diese strukturellen Lohnerhöhungen im Voranschlag vorgesehen. Damit wirkt sich die durchschnittliche Lohnerhöhung bei den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr unterschiedlich aus. Der Durchschnittswert liegt leicht über der Teuerung.