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Keine neue Steuer im Aargau :
Der Regierungsrat verzichtet auf die Einführung einer Liegenschaftssteuer

Neu bezahlen die steuerbefreiten Institutionen mit Grundbesitz wie die Privatunternehmen auch keine Steuer auf dem Grundeigentum.

Bis heute haben im Aargau die steuerbefreiten Institutionen eine Liegenschaftssteuer bezahlt, was dem Kanton jährlich rund 8 Millionen und den Gemeinden 3,5 Millionen Franken einbrachte. Diese Steuern werden vor allem auf Anlageliegenschaften der Pensionskassen erhoben. Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2000 verlangt eine Gleichbehandlung der juristischen Personen mit Liegenschaftsbesitz und damit einen Verzicht auf die Grundsteuer von den steuerbefreiten Institutionen. Um nicht auf die damit verbundenen Steuereinnahmen von total 11,5 Millionen Franken verzichten zu müssen und um die vom Bundesgericht geforderte Gleichbehandlung zu erreichen, hätte man durch eine Revision des neuen Steuergesetzes eine allgemeine Liegenschaftssteuer einführen müssen. Diese Liegenschaftssteuer wäre auch von den Unternehmen mit Grundbesitz zu erheben.

Der Regierungsrat hat entschieden, dem Parlament keine neue Liegenschaftssteuer für Unternehmen und steuerbefreite Institutionen vorzuschlagen. Der Wirtschaftsstandort Aargau soll nicht an Attraktivität einbüssen. Diese Gefahr ist umso grösser, weil die mit derselben Problematik konfrontierten Kantone Baselland und Zug ebenfalls auf die Einführung dieser Steuer verzichten.

Der regierungsrätliche Entscheid kommt den bürgerlichen Parteien und den Wirtschaftsverbänden entgegen, die alle der Wirtschaft keine zusätzlichen Abgaben zumuten möchten. Der Aargau gehört somit weiterhin zu jener Hälfte der Kantone, die keine Liegenschaftssteuer kennen.

Der Verzicht auf die Einführung der neuen Steuer hat keinen Einfluss auf die laufenden Rechnungen des Kantons und der Gemeinden. Ohne Revision des Steuergesetzes ist der Wegfall dieser Liegenschaftssteuer für die Jahre 2001 und 2002 unumgänglich und in den Budgets bereits berücksichtigt.

  • Staatskanzlei