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Keine Lärmemissionen mehr vom Bezirksgefängnis Kulm

Im Bezirksgefängnis Kulm werden die Zellenfenster verschlossen und gleichzeitig eine Lüftungsanlage installiert. Die lauten Zurufe zwischen Gefängnisinsassen und deren Bekannten, die sich vor dem Bezirksgebäude einfanden, haben in der Vergangenheit stets zu Reklamationen Anlass gegeben.

Der Missstand geht praktisch auf die Eröffnung des Bezirksgefängnisses Kulm im Jahre 1991 zurück. Mit grosser Regelmässigkeit fanden sich nachts vor dem Bezirksgebäude Bekannte der Gefängnisinsassen ein, um mit diesen lauthals zu kommunizieren. Dadurch kam es für die Anwohner zu erheblichen Nachtruhestörungen. Zudem ergab sich eine grosse Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr).

Bisher getroffene Massnahmen, insbesondere die Disziplinierung von überführten Gefangenen, blieben erfolglos.

Das Departement des Innern hat sich nunmehr entschlossen, der unerfreulichen Situation den Riegel zu schieben. Die Evaluation verschiedener Varianten ergab, dass einzig durch das dauerhafte Verschliessen der Fenster die Emissionen wirksam unterbunden werden können.

Damit eine genügende Luftzufuhr besteht, muss gleichzeitig eine Lüftungsanlage eingebaut werden. Diese ist mit einer leichten Kühlung auszustatten, damit die Raumtemperatur im Hochsommer nicht zu sehr ansteigt.

Die in Aussicht genommene Massnahme wird rund 170'000 Franken kosten. Nach Überzeugung des Departements des Innern ist sie indessen unumgänglich, um die derzeitige Situation nachhaltig zu verbessern. Die entsprechenden Arbeiten sollten bis im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein. Zwischenzeitlich werden die Vollzugsangestellten bemüht sein, durch das Gespräch mit den Betroffenen sowie allfällige Disziplinierungen die Lärmemissionen bestmöglich zu verhindern.

  • Staatskanzlei