Keine generelle Schulschliessung im Aargau bei Schweinegrippe
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Hygienemassnahmen beachten, kranke Kinder bleiben zu Hause
Der Regierungsrat verzichtet auf eine generelle Schliessung der Schulen. Es gilt der Grundsatz "Schule findet statt". Der Kantonsärztliche Dienst kann jedoch in Absprache mit der Schulleitung vor Ort Schulen schliessen, falls dies aus epidemiologischer Sicht notwendig und sinnvoll ist.
Das Grippevirus A(H1N1) ist nach bisherigen Beobachtungen nicht aggressiver als bei einer normalen saisonalen Grippe. Da in der Bevölkerung keine Immunität gegen das neue Virus besteht, erwartet das Bundesamt für Gesundheit (BAG), dass eine bedeutend grössere Anzahl Personen erkrankt als bei einer saisonalen Grippe.
Keine Schliessung der Schulen
Der Influenza-Pandemieplan Schweiz des BAG sieht als eine der möglichen Massnahmen zur Eindämmung der Mensch-zu-Mensch-Übertragung die Schliessung von Schulen vor. Die Ausbreitung der Pandemie lässt sich aber nicht mehr verhindern. Das BAG empfiehlt den Kantonen deshalb, von einer generellen Schliessung der Schulen im Moment abzusehen.
Der Regierungsrat hat entschieden, auf eine generelle Schliessung der Kindergärten, Volksschulen und kantonalen Schulen (Berufs-, Fach-, Mittel- und höheren Fachschulen) zu verzichten. Mit generellen Schulschliessungen kann die Verbreitung des Virus nicht mehr verhindert werden. Zudem gibt es viele berufstätige Eltern, die ihre Kinder kurzfristig gar nicht beaufsichtigen können und externe Lösungen suchen müssten. Statt in der Schule würden sich die Schülerinnen und Schüler an anderer Stelle oder zu Hause treffen.
Aufrechterhaltung des Schulbetriebs
Die Schulen sind verpflichtet, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Eine Schulschliessung wegen der Pandemie erfolgt auf Anordnung des kantonsärztlichen Diensts. Auch beim Ausfall von Lehrpersonen ist der Unterricht nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten. Sofern dieses auch nicht mehr gewährleistet ist, entscheiden die Schulbehörden vor Ort über eine Schliessung der Schule aus organisatorischen Gründen (Personalmangel).
Hygienemassnahmen beachten
Der Schulbetrieb begünstigt durch die räumliche Nähe vieler Kinder und Erwachsener die Übertragung der Krankheitserreger. Bereits einfache Schutzmassnahmen können aber helfen, die Ausbreitung der Grippeviren zu reduzieren. Die Lehrpersonen sind angewiesen, mit ihren Klassen die wichtigsten Hygieneanweisungen zu beachten. Dazu gehören unter anderem: regelmässiges und gründliches Händewaschen; Niesen und Husten nur mit vorgehaltenem Papiertaschentuch; regelmässiges Lüften im Klassenzimmer.
Erkrankte Kinder bleiben zu Hause
Sollten sich bei einem Kind während der Unterrichtszeit Grippesymptome entwickeln oder sollte eine Lehrperson erkranken, gilt es zusätzlich folgendes zu berücksichtigen: keine Hände schütteln und wenn möglich einen Meter Abstand einhalten. Kranke Kinder werden nach Hause geschickt und es wird für eine Betreuung gesorgt. Kinder dürfen den Schulbesuch erst nach vollständiger Genesung wieder aufnehmen. Dies gilt auch für erkrankte Lehrpersonen. Geschwister gehen weiter zur Schule, so lange sie gesund sind.