Keine Abgastests mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System
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Die Abgaswartungspflicht entfällt ab 2013 für Motorwagen mit einem On-Board-Diagnose-System
Neuere Fahrzeuge sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge entfällt ab 1. Januar 2013 die obligatorische Abgaswartungspflicht.
Personenwagen, Lieferwagen, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung ("Abgastest") in die Werkstatt. Diese Fahrzeuge verfügen im Armaturenbrett über eine gelbe Kontrolllampe, die ein Motorensymbol darstellt. Im Normalfall blinkt es beim Start des Motors kurz auf. Leuchtet die Lampe weiter, meldet das System einen Defekt. Fahrzeughalter müssen dann eine Werkstatt aufsuchen. Sie haben 30 Tage Zeit, ihren Wagen reparieren zu lassen.
60 Prozent aller Fahrzeuge betroffen
Die Neuregelung entlastet sämtliche Halter neuerer Motorwagen. Rund 60 Prozent der Fahrzeuge weisen ein anerkanntes OBD-System auf, das von der periodischen Abgaswartung befreit. Für Fahrzeuge ohne OBD-System ändert sich nichts, d.h. sie müssen weiterhin jährlich beziehungsweise alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt. Lastwagen und Busse, die erstmals vor dem 30. September 2006 "eingelöst" wurden, sind von der Neuregelung ausgenommen.
Weitere Informationen zu den Abgastests und welche Fahrzeuge im Speziellen von der Änderung betroffen sind, finden sich unter folgendem Link: www.ag.ch/strassenverkehrsamt > Fahrzeuge > Fahrzeugtechnik > Abgaswartung