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Kein staatlicher Handlungsbedarf bei Ritalin-Verschreibungen für Kinder :
Verantwortung liegt bei der Ärzteschaft

Nach Auffassung des Regierungsrats genügen die bestehenden Vorschriften für den Einsatz des Medikamentes Ritalin bei verhaltensauffälligen Kindern.

In seiner Antwort auf die von Grossrätin Yvonne Feri eingereichte Interpellation schreibt der Regierungsrat, dass es Anzeichen für eine vermehrte Verschreibung des Medikamentes Ritalin bei Schulkindern gibt. In der Vergangenheit ging man davon aus, dass in einer durchschnittlichen Schulklasse ein bis zwei hyperaktive Kinder (früher als POS-Kinder bezeichnet) mitgetragen werden können. Mit zunehmendem Druck auf die Schulklassen und die Lehrkräfte wird häufiger nach einer Medikation nachgefragt, ohne dass damit zwingend eine Zunahme der Krankheitshäufigkeit verbunden ist. Das Medikament darf vom Arzt oder der Ärztin jedoch nur verschrieben werden, wenn die Verhaltensauffälligkeit auf eine neurobiologische Störung zurückzuführen ist.

Der Schulpsychologische Dienst bietet kurzzeitige Erziehungsberatung für Eltern mit hyperaktiven Kindern, Beratung für Lehrkräfte und weitere Betreuungspersonen an. Für länger dauernde Beratung oder Begleitung und für die Beurteilung einer möglichen Ritalin-Verschreibung stehen der Kantonale Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) und die niedergelassene Ärzteschaft zur Verfügung.

Die medikamentöse Behandlung von Verhaltensstörungen bei Kindern wird in der Öffentlichkeit teilweise kontrovers diskutiert. Die Sicherstellung einer sachlichen Diskussion und die Verschreibung von Ritalin liegen aber im Bereich der ärztlicher Berufsethik und damit ausserhalb des Einflussbereichs des Regierungsrats.

  • Departement Gesundheit und Soziales