Kein Kitesurfen auf dem Hallwilersee
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Genehmigung von Änderungen im Polizeidekret
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) bestätigte an ihrer Sitzung vom Montag, 29. Juni 2015 das Verbot des Kitesurfens auf dem Hallwilersee in 2. Beratung und hiess die Anpassung des Polizeidekrets aufgrund von Vorgaben des Polizeigesetzes gut.
Nachdem das Kitesurfen schon in der ersten Beratung des Grossen Rats mit 116 zu 5 Stimmen abgelehnt worden ist, führte die zuständige Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) nun die zweite Kommissionsberatung zu diesem Anliegen durch. Die grosse Mehrheit der Fraktionen stützte den regierungsrätlichen Antrag auf ein Verbot des Kitesurfens auf dem zu kleinen und ungeeigneten Hallwilersee. Zuvor fand ein Nichteintretensantrag mit dem Ziel, ein weiteres Verbot zu verhindern, keine Mehrheit.
Die Kommission stimmte dem Antrag, das Kitesurfen auf dem Hallwilerseer zu verbieten, grossmehrheitlich zu. Die Vorlage wird voraussichtlich im August 2015 im Grossen Rat behandelt.
Änderungen im Polizeidekret
Mit Ausnahme von zwei formalen Änderungen genehmigte die Kommission die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen des Dekrets über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeidekret) einstimmig.
Die Anpassungen wurden nötig, weil sich anlässlich der Evaluation der dualen Polizeiorganisation 2012 herausstellte, dass für einige Aufgaben der Regionalpolizeien im Polizeidekret keine Rechtsgrundlagen bestehen. Das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz) verlangte diese aber zwingend.
Die Vorlage wird voraussichtlich im August 2015 im Plenum behandelt.