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Kein Disziplinarverfahren gegen Reallehrer in Neuenhof :
Aufsichtsanzeige im Fall Neuenhof entschieden

Der Erziehungsrat des Kantons Aargau hat über die Aufsichtsanzeige gegen den Reallehrer, der mit seiner 4. Realschulklasse Strafanzeige gegen die Schweizer-Demokraten (SD) wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm eingereicht hatte, entschieden. Der Anzeige wird keine weitere Folge gegeben. Ein Disziplinarverfahren wird nicht eröffnet.

Eine Privatperson wirft dem Lehrer vor, er habe seine Tätigkeit als Magister für seine persönlichen politischen Interessen auf Gröbste missbraucht und seine Schutzbefohlenen genötigt und manipuliert.

Aufgrund der vorliegenden Informationen, das heisst vor allem aufgrund der von den elektronischen Medien befragten Schülerinnen und Schülern, und vor allem auch aufgrund der Untersuchung der Schulpflege, wird die Behauptung des Anzeigers nicht gestützt. Von Elternseite gingen ebenfalls keine Beschwerden zum Verhalten des Lehrers ein. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die um die 15 Jahre alten Schülerinnen und Schüler von ihrem Lehrer manipuliert und für eine politisch motivierte Aktion missbraucht wurden. Der Erziehungsrat hat deshalb beschlossen, kein Disziplinarverfahren einzuleiten.

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