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Kein BSE-Risikomaterial in Fleischwaren :
Ergebnis der Untersuchungen des Kantonalen Labors

Das Kantonale Laboratorium Aargau hat von März bis Juni dieses Jahres 47 im Aargau erhobene, inländische Fleischprodukte auf allfällige Anteile von BSE-Risikomaterial untersucht. Dabei enthielt erfreulicherweise keine einzige Probe nachweisbare Gehalte an Hirn und Rückenmark, des für die BSE-Übertragung wichtigsten Risikomaterials.

Zentralnervöses Gewebe (Hirn, Rückenmark) von Rindern, welche älter als sechs Monate sind, gilt im Hinblick auf die Übertragung von BSE als wichtigstes Riskiomaterial und darf in der Schweiz seit November 1990 nicht mehr zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Dank einem neuen Analysenverfahren, welches von einer deutschen Forschergruppe entwickelt wurde, kann die Einhaltung der Vorschrift seit den letzten Monaten mit einem Labortest überprüft werden.

Das Kantonale Laboratorium Aargau hat diese neue Methode übernommen und bisher 47 Proben von Fleischwaren (Fleischkäse, Cervelats, Aufschnitt, Streich-, Leberwürste, Terrinen etc.) aus Aargauer Lebensmittelbetrieben auf allfällige Gehalte an Hirn und Rückenmark von Rindern untersucht. Gleichzeitig wurden alle Produkte, die keine Angaben zu Rind- oder Kalbfleisch als Zutat in der Deklaration der Zusammensetzung enthielten, auf die allfällige Verwendung von Fleisch dieser Tiere überprüft. Alle Produkte stammten aus inländischer Produktion, wobei rund die Hälfte der Proben durch Metzgereien und Grossbetriebe im Kanton Aargau hergestellt worden sind.

Erfreulicherweise wurde in keiner Probe Hirn oder Rückenmark nachgewiesen; alle Produkte waren daher diesbezüglich einwandfrei. Zwei Fleischerzeugnisse mussten jedoch wegen ungenügender Angaben zur Zusammensetzung bezüglich Tierart der verwendeten Fleischanteile beanstandet werden: eine Leberwurst enthielt Rindfleisch, obwohl dies auf der Etikette nicht deklariert war und eine Mortadella enthielt nicht deklarierte Anteile von Innereien.

Die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE), besser als "Rinderwahnsinn" bekannt, ist eine übertragbare Erkrankung des Zentralnervensystems. Beim Erreger handelt es sich um die abnorme Form eines körpereigenen Proteins (Prion). Die BSE-Erreger gelangen durch Aufnahme von infiziertem Futter in den Körper der Tiere. Nach durchschnittlich fünf Jahren wird im Gehirn, Rückenmark und in den Augen sowie einigen grossen Nervenknoten BSE-Infektiosität nachgewiesen. Muskelfleisch erwies sich noch in keinem Experiment als infektiös.

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