KAPF heisst Staatsrechnung 2005 gut
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Zwei Zusatzfinanzierungskredite zur Rückweisung beantragt
Die grossrätliche Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) genehmigte die Staatsrechung 2005 und beantragt dem Grossen Rat, die Zusatzfinanzierungskredite Viacar und Bezirksstellen Lenzburg an den Regierungsrat zurückzuweisen.
Unter dem Vorsitz von Grossrat Herbert H. Scholl (FDP, Zofingen) hat die KAPF an ihrer Sitzung vom 22. Mai 2006 die Beratungen zur Staatsrechnung 2005 und den Zusatzfinanzierungen und Zielanpassungen (früher Nachtragskreditbegehren) abgeschlossen.
Die Kommission prüfte die letzte Staatsrechnung nach altem Finanzhaushaltsrecht und genehmigte sie, inklusive der beantragten zusätzlichen Belastungen in der Höhe von 40,05 Millionen Franken, einstimmig. Nach diesen Zusatzbelastungen beträgt der Rechnungsüberschuss immer noch 30,8 Millionen Franken. Die KAPF gratuliert dem Regierungsrat zu diesem guten Rechnungsabschluss. Kontrovers diskutierte sie die Auswirkungen auf die bevorstehende Steuergesetzrevision.
Zwei Rückweisungen
Als Konsequenz der Einführung von WOV werden die früheren Nachtragskredite in neuer Form als Zusatzfinanzierungen und Zielanpassungen vorgelegt. Der Erhöhung des Globalbudgets für den Aufgabenbereich Volksschule um 8,8 Millionen Franken für Löhne der Lehrpersonen und Schulleitungen stimmt die Kommission zu. Positiv nimmt sie von der Verbesserung der leistungsunabhängigen Aufwendungen und Erträge von netto 28,3 Millionen Franken Kenntnis. Hingegen beantragt sie dem Grossen Rat, die beiden Zusatzfinanzierungskredite Viacar und Bezirksstellen Lenzburg an den Regierungsrat mit der Auflage zurückzuweisen, diese je in einer separaten Vorlage mit einer erweiterten Begründung nochmals vorzulegen. Die technische Erneuerung des Projekts Viacar, das die Verkehrszulassung von Fahrzeugen mehrer Kantone beinhaltet, war im Grundsatz nicht bestritten. Hingegen sind die durch den Kanton Aargau zu übernehmenden Risiken in finanzieller und zeitlicher Hinsicht besser darzustellen. Dies hat in einer vollständigen Investitionsrechnung, die auch die Folgekosten enthält, zu geschehen. Zudem sollen die Auslagerung dieses Projektes sowie die Kosten einer alternativen Software dargelegt werden. Beim Kredit für den Umzug der Bezirksverwaltung und der Kantonspolizei Lenzburg vom bisherigen Bezirksgebäude am Metzgplatz in das Dienstleistungsgebäude am Seetalplatz werden die Kosten als hoch beurteilt, weshalb diese ebenfalls in einer separaten Vorlage näher begründet werden sollen. Bei beiden Investitionskrediten sprechen zudem finanzhaushaltsrechtliche Gründe gegen eine Sammelvorlage.