Kantone sollen von Entlastung profitieren
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Vernehmlassung zum Armeeleitbild und Bevölkerungsschutz XXI
Der Regierungsrat unterstützt die Reformanliegen des Bundes bei der Armee und beim Projekt Bevölkerungsschutz. Diese dürfen allerdings nicht zu Lasten der Kantone gehen. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens schlägt der Regierungsrat wesentliche Ergänzungen vor.
Der Bund hat die Kantone eingeladen, zum Armeeleitbild XXI und zur Revision der Militärgesetzgebung wie auch zum Leitbild und zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz Stellung zu nehmen.
Bei der Armee XXI hält der Regierungsrat fest, dass die Verteidigung der uneingeschränkte Kernauftrag der Armee bleiben muss. Am Milizprinzip ist unbedingt festzuhalten. Im Vergleich zu den Berufs- bzw. Zeitsoldaten darf die Miliz keinesfalls zweitklassig werden. Berufs- und Zeitsoldaten sind nur anzustellen, wenn Milizangehörige sich für die entsprechende Aufgabe nicht eignen oder in ausreichender Zahl nicht zur Verfügung stehen.
Anstelle einer Wehrpflichtdauer bis zum vollendeten 30. Altersjahr schlägt der Regierungsrat eine Wehrpflichtdauer bis maximal zum 35. Altersjahr vor, nämlich für Angehörige der Armee, welche ihre Militärdienstaufgaben bis zum 30. Altersjahr noch nicht erfüllt haben.
Eine bessere Abstimmung verlangt der Regierungsrat bei den Interessen der zivilen und militärischen Ausbildung. So regt er für Studierende die Möglichkeit einer aufgeteilten Rekrutenschule (z.B. 2x12 Wochen) an. Grundsätzlich ist die Länge der RS zu überprüfen.
An der ausserdienstlichen Schiesspflicht ist festzuhalten, jedoch regt der Regierungsrat alternative Möglichkeiten wie Schiesskeller, Lasergewehr oder Kurzdistanz an. Schliesslich fordert der Regierungsrat, dass für das geplante Rekrutierungszentrum Nordwestschweiz (AG, BL, BS, SO) der Standort Aarau berücksichtigt wird.
Da das Armeeleitbild eine Grundlage für Fachleute ist, schlägt der Regierungsrat analog zum Sicherheitspolitischen Bericht 2000 eine "Volksversion" vor. Ferner beantragt der Regierungsrat eine Auflösung der Einheiten der heutigen Armee 95 in einem würdigen Rahmen. Auf die Wiederholungskurse in den Jahren 2002 und 2003 - evtl. verkürzt - darf nicht verzichtet werden.
Volle Zustimmung zum neuen Bevölkerungsschutz
Der Zielsetzung des neuen Bevölkerungsschutzes stimmt der Regierungsrat vollumfänglich zu. Für ausserordentliche Lagen und Naturkatastrophen sollen die Dienste unter einem Dach vereinigt werden. Mit der vorgesehenen Organisation, der Ausbildung und der technischen Ausrüstung kann diese Aufgabe erfüllt werden.
Um dem Bevölkerungsschutz den nötigen Stellenwert zu geben, ist der Grundsatz, wonach die Dienstpflicht entweder in der Armee oder im einem Bereich des Bevölkerungsschutzes geleistet werden kann, zukünftig in der Bundesverfassung zu verankern.
Der Regierungsrat regt ferner ein einheitliches Erscheinungsbild des Zivilschutzes an. Die persönliche Ausrüstung soll deshalb weiterhin durch den Bund beschafft bzw. finanziert werden.
Für beide Gesetzesrevisionen (Armee und Bevölkerungsschutz) ist aus Aargauer Sicht festzuhalten, dass allfällige Kosteneinsparungen des Bundes im gleichen Masse auch auf die Kantone zu übertragen sind.