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Kantonales Tierseuchengesetz in der 2. Beratung :
Wenige Änderungen gegenüber bisheriger Fassung

Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zur 2. Beratung des Einführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz (EG TSG).

An seiner Sitzung vom 4. Dezember 2007 hat der Grosse Rat das Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG) in 1. Beratung mit 116 gegen 0 Stimmen mit ein paar wenigen Änderungen zum Beschluss erhoben.

Zentrale Themen des EG TSG sind die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden für die Tierseuchenbekämpfung und die Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Der Kanton ist verantwortlich für die Tierseuchenbekämpfung, die Gemeinden sorgen für die notwendige Infrastruktur (Sammelstellen) und den Betrieb zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte. Die Kosten der Tierseuchenbekämpfung sollen in einer angemessenen Lastenverteilung zur Hälfte vom Kanton und zur Hälfte von den Nutztierhaltern und den Viehhändlern getragen werden. Nutztierhalter entrichten neu einen Tierhalterbeitrag, Viehhändler wie bis anhin Gebühren auf den Viehhandel. Für die Bekämpfung der Tierseuchen wird eine Spezialfinanzierung geführt, das heisst die vom Kanton und den Privaten eingebrachten Mittel sind zweckgebunden für die Tierseuchenbekämpfung zu verwenden.

Die nun vorliegende Botschaft zur 2. Beratung des EG TSG sieht ein paar wenige Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vor. Aufgrund eines Prüfungsauftrags wurde im Bereich der Tierhalterbeiträge für Bienenvölker eine differenzierte Lösung erarbeitet, die es erlaubt, den Imkerinnen und Imkern bei der Höhe der Tierhalterbeiträge entgegenzukommen, und die es gleichzeitig ermöglicht, einen im Interesse aller Beteiligten liegenden, administrativ einfachen Vollzug zu gewährleisten.Geplantes Inkrafttreten des EG TSG ist der 1. Januar 2009.

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