Kantonales Integrationsprogramm für die Periode 2018–2021 genehmigt
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) spricht sich für die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) aus. Der Kantonsanteil am Verpflichtungskredit in der Höhe von 13,6 Millionen Franken beträgt maximal 5,8 Millionen Franken.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) genehmigte an ihrer Sitzung vom 18. Mai 2017 grossmehrheitlich die Weiterführung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Periode 2018–2021. Eine Minderheit sprach sich aufgrund der schlechten finanziellen Lage des Kantons Aargau für eine Kürzung um 20 Prozent aus.
Das KIP beinhaltet Angebote für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen wurden Strukturen im Bereich Information und Beratung aufgebaut werden. Das erste KIP wurde 2013 für die Periode 2014–2017 bewilligt und soll nun nach erfolgreichem Aufbau um eine weitere Periode verlängert werden.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 27. Juni 2017 im Grossen Rat behandelt.