Kantonales Einigungsamt ab 2013 neu besetzt
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Das Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht führt zu einer Neuorganisation des kantonalen Einigungsamts
Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Arbeits-recht wurden unter anderem die Organisation und Besetzung des kantonalen Einigungsamts sowie das Einigungsverfahren neu geregelt.
Das Bundesrecht schreibt den Kantonen vor, eine Einigungsstelle einzurichten, die Kollektivstreitigkeiten zwischen den Sozialpartnern schlichten soll. Dazu wurde im Kanton Aargau das kantonale Einigungsamt geschaffen. Mit dem neuen Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht bleibt das kantonale Einigungsamt grundsätzlich bestehen, die Organisation und Zusammensetzung wird jedoch wesentlich verändert. Neu setzt sich das kantonale Einigungsamt zusammen aus:
- einer Präsidentin oder einem Präsidenten
- einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten
- je zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern aus der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft und
- einer Sekretärin oder einem Sekretär
Der Regierungsrat wählt mit Ausnahme der Sekretärin oder des Sekretärs alle Personen auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Als Präsidentin oder Präsident ist eine Bezirksgerichtspräsidentin oder ein Bezirksgerichtspräsident zu wählen, die beziehungsweise der einem Arbeitsgericht vorsitzt.
An seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 hat der Regierungsrat folgende Personen gewählt:
- als Präsidentin lic. iur. Karin von der Weid-Gygax, Präsidentin II Bezirksgericht Aarau
- als Vizepräsidentin lic. iur. Patricia Berger-Waller, Präsidentin III Bezirksgericht Aarau
- als Mitglied der Arbeitgeberschaft Franz Schmid-Achermann, Bereichsleiter HR, Müller Martini Druckverarbeitungs-Systeme AG, Zofingen
- als Ersatzmitglied der Arbeitgeberschaft Gerhard Moser, Geschäftsführer des Aargauischen Baumeisterverbands (bvag), Würenlos
- als Mitglied der Arbeitnehmerschaft lic. iur. Andreas Clavadetscher, Rechtsanwalt, Lenzburg
- als Ersatzmitglied der Arbeitnehmerschaft Gabriela Lutz, Verkaufsberaterin im Aussendienst, Kb-suisse AG, Neuenhof
Die entsprechenden Vorschriften treten per 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig beginnt die vierjährige Amtsdauer der gewählten Personen. Bis Ende diesen Jahres bleibt die aktuelle Besetzung des kantonalen Einigungsamts weiterhin bestehen.