Kantonale Notrufzentrale und Erneuerung der Führungsinfrastruktur
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Freigabe zur Anhörung
Der Regierungsrat will die kantonalen Notrufzentralen zusammenlegen und die Führungsinfrastruktur für die Kantonspolizei und den Kantonalen Führungsstab verbessern. Dazu ist ein Grosskredit von 39,38 Millionen Franken notwendig. Der Regierungsrat hat heute einen entsprechenden Bericht in die Anhörung geschickt.
Heute bedienen drei Telefonzentralen im Kanton Aargau die Notrufnummern 112, 117, 118 und 144: die Einsatzzentrale im Polizeikommando in Aarau, die Verkehrsleitzentrale in Schafisheim und das Kantonsspital Aarau. Der Regierungsrat will diese drei kantonalen Notrufzentralen zusammenlegen. Gleichzeitig soll die Führungsinfrastruktur für die Kantonspolizei und den Kantonalen Führungsstab (KFS) ausgebaut und erneuert werden.
Zunahme Notrufe und Effizienzgewinn
Mit der Zusammenlegung der drei Zentralen im Polizeikommando Aarau gehen die Notrufe an einem Ort ein. Damit können die Organisationen für Rettung und Sicherheit effizienter zusammenarbeiten und im Interesse der Hilfesuchenden Synergien optimal nutzen. Zudem ist die Erweiterung und Erneuerung der Infrastruktur aufgrund der zunehmenden Zahl von Notrufen erforderlich. Mittelfristig beabsichtigt der Bund, in der Schweiz wie in anderen europäischen Ländern eine einheitliche Notrufnummer einzuführen. Das Projekt ist auch auf diese Entwicklung ausgerichtet. Der Abschluss des komplexen Gesamtprojekts ist für Mitte 2017 geplant.
Erweiterung des Polizeikommandos
Für die Realisierung der Kantonalen Notrufzentrale und die Erneuerung der Führungsinfrastruktur ist ein Grosskredit von 39,38 Millionen Franken notwendig. Für die bauliche Erweiterung des bestehenden Polizeikommandos fallen Kosten von 21,73 Millionen Franken an. Die Investitionen für die technischen Einrichtungen der Notrufzentrale belaufen sich auf 13,21 Millionen Franken. Die weiteren Aufwendungen fallen für den Ersatzstandort bei einem Ausfall der Notrufzentrale und für Projektkosten an. Der Regierungsrat hat heute einen entsprechenden Bericht in die Anhörung gegeben. Die Parteien und Verbände können bis Mitte September 2013 dazu Stellung nehmen.