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Kantonale Grossunterkünfte für Asylsuchende geplant :
Regierungsrat beantwortet Vorstösse mit Blick auf Gesetzesrevision

Der Regierungsrat hat verschiedene parlamentarische Vorstösse zu Fragen des Asylwesens beantwortet. Dabei geht es insbesondere um das künftige Unterbringungsregime. Dieses soll im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes neu geregelt werden.

Die Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden ist im Kanton Aargau nach wie vor angespannt. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres mussten so viele Asylsuchende untergebracht werden wie im gesamten vergangenen Jahr. Die kantonalen Unterkünfte sind vollständig ausgelastet, grösstenteils herrscht Überbelegung.

Der Regierungsrat hat drei parlamentarische Vorstösse beantwortet, die sich mit Fragen der künftigen Unterbringung von Asylsuchenden sowie mit der Erfüllung der Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden befassen. Er nimmt dabei mit Blick auf die bevorstehende Teilrevision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden Stellung.

Regional ausgewogen verteilte Grossunterkünfte

Mittelfristig will der Regierungsrat Asylsuchende (im laufenden Verfahren) und Ausreisepflichtige in regional ausgewogen verteilten kantonalen Grossunterkünften mit Kapazitäten für mindestens 100 Personen platzieren. Die für die Umsetzung des neuen, zentralen Unterbringungskonzeptes zu erstellenden Grossunterkünfte sollen vom Kanton konzipiert, eingerichtet und betrieben werden. In den Gemeindeunterkünften würden demnach vor allem noch vorläufig aufgenommene Asylsuchende (F) oder anerkannte Flüchtlinge (B) beherbergt, bei denen die Integration im Vordergrund steht und die Zuständigkeit der Gemeinde daher folgerichtig ist.

Der Auf- und Ausbau der kantonalen Grossunterkünfte soll stufenweise erfolgen, ohne jedoch Kapazitäten auf Vorrat zu schaffen. Die Zahl der Unterbringungsplätze soll jedoch so gross sein, um Schwankungen, wie sie in den vergangenen zwei Jahren zu beobachten waren, auffangen zu können, ohne dass Notunterkünfte in Betrieb genommen werden müssen. Durch ein aktives und koordiniertes Zuweisungs- und Belegungsmanagement soll eine gerechte Verteilung der Belastung sichergestellt werden.

Mehr Sicherheit schaffen

Der Regierungsrat will mit dem neuen, zentralisierten Unterbringungskonzept die Sicherheit verbessern. Weniger, dafür grössere Unterkünfte bieten von Einrichtung, Betrieb und Organisation her zum Beispiel bessere Kontrollmöglichkeiten. Insbesondere können die für die Sicherheit zur Verfügung stehenden Ressourcen wirkungsvoller eingesetzt werden als im heutigen dezentralen, nicht konsequent zwischen unterschiedlichen Personengruppen unterscheidenden System. Zweckmässig konzipierte und eingerichtete Anlagen erlauben zudem einen effizienteren und kostengünstigeren Betrieb als das bisherige Regime mit zahlreichen dezentralen mittleren und kleineren kantonalen Unterkünften. Dabei kann auch der Betreuung und der Beschäftigung besser Rechnung getragen werden, insbesondere auch der Situation von Familien und Kindern (inklusive Schulangebot).

Renitente Asylsuchende, die nicht in Haft gesetzt werden können, sollen in speziell eingerichteten und kontrollierten Unterkünften untergebracht werden. Der Regierungsrat will in diesem Bereich ein neues Regime durchsetzen und den von der Asyl- und Ausländergesetzgebung gebotenen Spielraum vollständig ausschöpfen. Weil heute die bundesrechtlichen Voraussetzungen fehlen, kann es dabei nicht um "Internierungslager" oder geschlossene Unterkünfte gehen. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch Rayonauflagen und die Durchsetzung von strengen Hausordnungen sowie Sanktionen bei Nichteinhalten sind jedoch möglich.

Asylwesen ist eine Verbundaufgabe

Das Asylwesen ist und bleibt eine Verbundaufgabe, bei der neben Bund und Kantonen vor allem auch die Gemeinden in der Pflicht stehen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass alle Aargauer Gemeinden ihre Verantwortung wahrnehmen und die ihnen gemäss Schlüssel zugewiesene Anzahl von Asylsuchenden aufnehmen.

Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht in begründeten Ausnahmefällen nicht erfüllen können, sollen die dadurch entstehenden Kosten zu tragen haben. Gemeinden, die sich weigern, ihre Aufnahmepflicht zu erfüllen, müssten Sanktionen gewärtigen. Standortgemeinden von Grossunterkünften sollen von der Aufnahmepflicht befreit werden. Die Entschädigung von Standortgemeinden von Grossunterkünften ist aus präjudiziellen Gründen grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie wird jedoch unter Würdigung der Gesamtsituation und im Hinblick auf die tatsächlichen Belastungen geprüft werden.

Parlamentarische Vorstösse

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, das Postulat von René Kunz, SD, Reinach, vom 6. März 2012 betreffend Errichtung eines geschlossenen und zentral geführten Spezialzentrums für kriminelle, renitente und abgewiesene Asylbewerber im Kanton Aargau, entgegenzunehmen. Er beantragt die Ablehnung der Motion von Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, vom 29. November 2011 betreffend Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (Abgeltung für Asylsuchende) und der Motion der CVP-BDP-Fraktion vom 6. März 2012 betreffend Eröffnung von "Asyl-Dörfern" im Kanton Aargau. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die beiden Motionen als Postulate entgegenzunehmen. Die Vorstösse sollen im vierten Quartal 2012 im Grossen Rat behandelt werden. Die Anhörungsvorlage für die SPG-Teilrevision ist in der ersten Jahreshälfte 2013 vorgesehen.

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