Kantonale Beiträge für die ausserschulische Jugendarbeit
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Neu- und Wiederaufbau offener Jugendarbeit unterstützt
Im Rahmen neuer Fördermöglichkeiten durch den Kanton können Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit finanziell unterstützt werden. Die Beiträge für 2010/11 sind gesprochen.
Gestützt auf den neuen §67b des Schulgesetzes kann der Kanton Aargau ab 2010 Beiträge an die ausserschulische Jugendarbeit in den Bereichen Leitbild- und Konzeptentwicklung, Infrastruktur, Jugendprojekte, Netzwerkaufbau sowie Weiterbildungsanlässe sprechen.
Für die Förderperiode 2010 bis 2011 haben Gemeinden und Kirchgemeinden bei der Fachstelle Jugend Gesuche 50 Vorhaben eingereicht. 29 Projekte entsprechen den formalen Kriterien und können mit kantonaler Unterstützung rechnen.
Erfreulicherweise können gleich mehrere Gemeinden im Neu- oder Wiederaufbau ihrer offenen Jugendarbeit unterstützt werden. Weitere erhalten Beiträge für die Erarbeitung von Konzepten oder Leitbildern, für den Ausbau von partizipativen Jugendangeboten oder für Infrastruktur von Jugendtreffs.
Projekte, die 2012 starten und den Förderkriterien entsprechen, können laufend, jedoch bis spätestens Ende Juli 2011, bei der Fachstelle Jugend eingegeben werden. Alle wichtigen Informationen finden sich unter www.ag.ch/jugend.