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Kantonale Beiträge an Projekte der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung :
58 Gemeinden erhalten für das Jahr 2015 Beiträge

Durch die Fördermöglichkeit nach § 67b Schulgesetz konnten bereits zahlreiche innovative Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendförderung lanciert werden. Im laufenden Jahr setzen 58 Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden mit Anstossfinanzierung des Kantons 44 Vorhaben um.

Der Grossteil der gesprochenen kantonalen Mittel geht an Gemeinden, die (teilweise im regionalen Verbund) erstmals offene Kinder- und Jugendarbeit aufbauen. Weitere Gemeinden werden in der Erarbeitung eines neuen Leitbildes für ihre Kinder- und Jugendpolitik, dem Aufbau von Angeboten der Jugendarbeit für zusätzliche Altersgruppen oder in der Durchführung von Jugendprojekten unterstützt. Beispielsweise bieten gleich mehrere Gemeinden betreute, offene Turnhallen an: am Samstagabend für Jugendliche, am Sonntagnachmittag für Kinder. Der für alle Vorhaben insgesamt zur Verfügung stehende jährliche Betrag von 500'000 Franken wurde ausgeschöpft.

Jugendförderung stärkt Selbst- und Sozialkompetenzen

Kinder- und Jugendförderung schafft die Rahmenbedingungen für die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendparlamente und partizipativ ausgerichtete Jugendprojekte eignen sich als ideale Lernfelder. Kinder und Jugendliche werden darin unterstützt, ihre Selbst- und Sozialkompetenzen zu stärken, Konflikte konstruktiv zu lösen und sich zu selbstständigen und eigen-verantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Dies ermöglicht ihnen, sich einzubringen, Verantwortung zu über-nehmen und zusammen mit den älteren Generationen zur Integration und einem wertschätzenden Zusammenleben in der Gemeinde beizutragen. Der Kanton Aargau unterstützt Gemeinden und Kirchgemeinden der Landeskirchen darin, Vorhaben mit diesen Zielen umzusetzen.

Beratung und Unterstützung durch den Kanton

Die Abteilung Volksschule informiert die Gemeinden und Kirchgemeinden jeweils im Frühjahr über die Unterstützungsmöglichkeiten. Sie bietet bei Bedarf eine Erstberatung vor Ort zur Umsetzung von Projektideen an. Gemeinden und Kirchgemeinden können für ihre Projekte auch finanzielle Unterstützung beantragen und ihre Anträge laufend, spätestens aber bis 31. Juli des Jahres (Umsetzung im Folgejahr) einreichen. Weitere Informationen finden sich unter www.ag.ch/jugend > Kommunale Jugendförderung.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport