Kantonale Beiträge an Projekte der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit
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Rund 60 Gemeinden erhalten Beiträge für das Jahr 2014
Durch die Fördermöglichkeit nach § 67b Schulgesetz konnten bereits zahlreiche innovative Vorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendförderung lanciert werden. Im laufenden Jahr setzen 60 Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden mit Anstossfinanzierung des Kantons Kinder- und Jugendprojekte um.
60 Gemeinden und Kirchgemeinden erhalten vom Kanton für das Jahr 2014 einen Beitrag für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit nach § 67b Schulgesetz. Der jährlich zur Verfügung stehende Betrag von 500'000 Franken wurde ausgeschöpft. Der Grossteil der gesprochenen Mittel geht an Gemeinden, die (teilweise im regionalen Verbund) erstmals offene Kinder- und Jugendarbeit aufbauen. Weitere Gemeinden werden in der Erarbeitung eines neuen Leitbilds für ihre Kinder- und Jugendpolitik oder in der Neukonzipierung ihrer Jugendarbeitsstellen unterstützt. Sie eruieren in diesen Prozessen unter anderem, welche Angebote die Jugendlichen in ihrer Gemeinde benötigen, wie diese koordiniert werden können, welche Aufgaben eine Jugendkommission wahrnimmt und wie die Jugendlichen in der Gemeinde bei Entscheiden zu Themen, die sie betreffen, mitwirken können.
Jugendförderung stärkt Selbst- und Sozialkompetenzen
Kinder- und Jugendförderung schafft Rahmenbedingungen zur sozialen, kulturellen und politischen Integration von Kindern und Jugendlichen. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendparlamente und partizipativ ausgerichtete Jugendprojekte eignen sich als ideale Lernfelder, die Kinder und Jugendliche darin unterstützen, ihre Selbst- und Sozialkompetenzen zu stärken und sich zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Dies ermöglicht ihnen, Verantwortung in der Gemeinde zu übernehmen und zu einem konstruktiven Zusammenleben beizutragen. Der Kanton Aargau unterstützt Gemeinden und Kirchgemeinden der Landeskirchen darin, Vorhaben mit diesen Zielen umzusetzen.
Beratung und Unterstützung durch den Kanton
Die Abteilung Volksschule informiert die Gemeinden und Kirchgemeinden jeweils im Frühjahr genauer über ihre Unterstützungsmöglichkeiten und bietet bei Projektideen und Bedarf eine Erstberatung vor Ort an. Gemeinden und Kirchgemeinden können für ihre Projekte auch finanzielle Unterstützung beantragen und ihre Anträge laufend, spätestens aber jeweils bis 31. Juli (für das Folgejahr), einreichen.
Weitere Informationen finden sich unter www.ag.ch/jugend > Kommunale Jugendförderung
Liste der kantonalen Beiträge für Kinder- und Jugendarbeit (PDF, 2 Seiten, 16 KB)