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Kantonale Beiträge an Projekte der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit :
66 Gemeinden erhalten für das Jahr 2016 Beiträge

Durch die Fördermöglichkeit nach §67b Schulgesetz konnten seit 2010 bereits zahlreiche innovative Vorha-ben im Bereich der Kinder- und Jugendförderung lan-ciert werden. Im laufenden Jahr setzen 66 Aargauer Gemeinden und Kirchgemeinden mit Anstossfinanzie-rung des Kantons 44 Vorhaben um.

Der Grossteil der gesprochenen kantonalen Mittel nach §67b geht an Gemeinden, die (teilweise im regionalen Verbund) erstmals offene Kinder- und Jugendarbeit aufbauen. Weitere Gemeinden werden in der Erarbeitung eines Leitbildes für ihre Kinder- und Jugendpolitik oder in der Durchführung von Jugendprojekten unterstützt. Weiterhin beliebt sind betreute offene Turnhallen – am Samstagabend für Jugendliche, am Sonntagnachmittag für Kinder. Die zugesicherten Beträge für 2016 erreichen die jährlich insgesamt zur Verfügung stehende Summe von 500‘000 Franken.

Jugendförderung stärkt Selbst- und Sozialkompetenzen

Jugendliche beim Seilspringen
idée Sport

Kinder- und Jugendförderung schafft die Rahmenbedingungen für die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendparlamente und partizipativ ausgerichtete Jugendprojekte eignen sich als ideale Lernfelder, um an subjektiven wie auch kollektiven Problemstellungen zu arbeiten. Indem Kinder und Jugendliche beispielsweise selber Jugendprojekte planen und umsetzen, können sie in einem gesicherten Rahmen Erfahrungen sammeln. Diese unterstützen sie dabei, sich zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und konfliktfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln, Verantwortung für sich und im Gemeinwesen zu übernehmen und sich – allenfalls auch politisch – zu engagieren. Als Erwachsene können sie die so gewonnenen Fähigkeiten für Projekte einsetzen, welche für die gesamte Gemeinde von Nutzen sind.

Beratung und Unterstützung durch den Kanton

Der Kanton Aargau unterstützt Gemeinden und Kirchgemeinden der Landeskirchen hierin und informiert jeweils im Frühjahr über die Möglichkeiten. Bei Bedarf ist auch eine Erstinformation zur Umsetzung von Projektideen vor Ort möglich. Gemeinden und Kirchgemeinden können ihre Anträge für die finanzielle Unterstützung ihrer Projekte laufend beantragen, für die Umsetzung im Folgejahr aber spätestens bis jeweils zum 31. Juli des Vorjahrs. Weitere Informationen sind zu finden unter www.ag.ch/jugend > Kommunale Jugendförderung.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport