Kantonale Beiträge an 32 Gemeindevorhaben der ausserschulischen Jugendarbeit
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Durch die Fördermöglichkeit nach § 67b Schulgesetz konnten bereits zahlreiche innovative Vorhaben lanciert werden.
Im laufenden Jahr setzen Aargauer Gemeinden mit Anstossfinanzierung des Kantons 32 Kinder- und Jugendprojekte um. Der zur Verfügung stehende jährliche Betrag von 400'000 Franken wurde ausgeschöpft.
Unterstützung und Beratung durch den Kanton
Gemeinden und Kirchgemeinden können vollständige Projektanträge laufend, spätestens aber bis 31. Juli eines Jahres einreichen. Die Fachstelle Jugend des Departement Bildung, Kultur und Sport bietet auf Wunsch eine Erstberatung vor Ort an. Informationen finden sich unter
.Jugendförderung stärkt Selbst- und Sozialkompetenzen
Kinder- und Jugendförderung schafft Rahmenbedingungen zur sozialen, kulturellen und politischen Integration von Kindern und Jugendlichen. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendparlamente sowie Jugendprojekte eignen sich als ideale Lernfelder, die Jugendliche darin unterstützen, ihre Selbst- und Sozialkompetenzen zu stärken und sich zu selbständigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln. Dies ermöglicht ihnen, Verantwortung in der Gemeinde zu übernehmen und zu einem konstruktiven Zusammenleben beizutragen.