Kanton unterstützt Betroffene von Zwangsmassnahmen
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Staatsarchiv und Beratungsstelle Opferhilfe bieten Unterstützungsleistungen bei der Aktensuche
Der Kanton Aargau bietet den Betroffenen von Zwangsmassnahmen eine Anlaufstelle und hilft bei der Aktensuche. Gemeinden, Behörden und Institutionen sind aufgerufen worden, diese Akten zu sichern.
Bis in die 1980er Jahre existierte in der Schweiz die Praxis von sogenannten "fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen" von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Am 11. April 2013 findet in Bern für diese ein nationaler Gedenkanlass statt, an dem sich neben dem Bund, den Kantonen, Gemeinden und Städten auch die Kirchen, die Heime und der Bauernverband beteiligen.
Unterstützung durch Beratungsstelle Opferhilfe und Staatsarchiv
Ein wichtiges Anliegen von Seiten der Betroffenen ist der Zugang zu ihren Akten. Leicht zu finden sind in der Regel solche Dokumente nicht, da die Massnahmen schon lange Zeit zurückliegen und ganz verschiedene Behörden und Institutionen beim Vollzug beteiligt waren. Staatsarchiv und Beratungsstelle Opferhilfe nehmen sich der Betroffenen an.
Das Staatsarchiv hilft bei der Suche nach Akten weiter. Die Beratungsstelle Opferhilfe dient den Betroffenen als erste Anlaufstelle und vermittelt bei Bedarf Adressen weiterer Fachpersonen. Ganz wichtig für das Auffinden der Akten sind genaue Angaben der Betroffenen, wann und wo sie von einer Massnahme betroffen waren.
Aufruf zur Aktensicherung und Kontaktstellen
Das Staatsarchiv hat bei Gemeinden, Behörden und Institutionen, die in der Zeit mit der Umsetzung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beauftragt waren, zudem einen Aufruf gemacht. Damit sollen die Akten gesichert und vor einer allfälligen Vernichtung bewahrt werden.
Das Staatsarchiv und die Beratungsstelle Opferhilfe geben unter diesen Telefonnummern beziehungsweise Websites Auskunft:
- Staatsarchiv: 062 835 12 90, www.ag.ch/staatsarchiv
- Beratungsstelle Opferhilfe: 062 835 47 90