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Kanton stimmt Vereinbarung zum Verkauf der BBA-Aktien zu :
Voraussetzungen für Verkauf geregelt

Der Regierungsrat hat einer Vereinbarung mit dem Kanton Solothurn und den Gemeinden zugestimmt, in der die Bedingungen für einen gemeinsamen Verkauf der Aktien des Busbetriebs Aarau (BBA) festgelegt sind.

Bereits im Februar 2007 hat der Kanton Aargau die Absicht bekannt gegeben, seine Beteiligung von 11 % am Aktienkapital des Busbetriebs Aarau (BBA) zu veräussern. Dies, weil seit der Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Jahr 2006 der Kanton auch die Leistungen im Ortsverkehr bestellt. Der Regierungsrat hat nun in einem weiteren Schritt eine Vereinbarung genehmigt, in der die Voraussetzungen für den gemeinsamen Verkauf mit den Gemeinden und dem Kanton Solothurn geregelt sind.

Eine Arbeitsgruppe, gebildet aus Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Gemeinden und Kantone, hat die Vereinbarung erstellt, die im Herbst den Gemeindelegislativen zum Entscheid vorgelegt wird. Geregelt sind darin das gemeinsame Vorgehen, personalrechtliche Vorgaben zum Schutz der Mitarbeitenden sowie der Mindestverkaufspreis. Ebenso ist die Pflicht des Kantons Aargau als Leistungsbesteller enthalten, mit dem BBA eine mehrjährige Ziel- und Leistungsvereinbarung abzuschliessen, damit das bisherige Angebot und die Qualität sichergestellt sind und die Leistungen zu konkurrenzfähigen Preisen erbracht werden.

Weitere Schritte zum Verkauf erfolgen, sobald Beschlüsse über die Veräusserung von insgesamt mehr als 50 % der Aktien vorliegen.

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