Kanton hat Anspruch auf Nationalbank-Gold
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Regierungsrat traf sich mit Bundesparlamentariern
Dem Aargau steht ein Teil des Nationalbank-Goldes zu. Diese Haltung übermittelte der Regierungsrat den Aargauer Abgeordneten im National- und Ständerat am Mittwochabend beim Parlamentariertreffen.
Das zweimal jährlich stattfindende Treffen wurde durch Landammann Ernst Hasler geleitet. Auf der Traktandenliste standen unter anderem finanzpolitische Fragen, das Asylwesen, das Opferhilfegesetz, das Legislaturprogramm, die Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz, die Hochschulplanung des Bundes, das neue Berufbildungsgesetz, der Veterinär- und Lebensmittelbereich sowie das Kantonsjubiläum 2003. Durch den Gedankenaustausch mit den eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Aargaus sollen die Aargauer Kräfte in Bundesbern gebündelt und verstärkt werden.
Nach der Ablehnung der SVP-Goldinitiative und des Gegenvorschlages des Bundes erhebt der Kanton Aargau Anspruch auf den verfassungsmässigen Anteil von zwei Dritteln des Nationalbank-Goldgewinns für die Kantone. Diese Ausschüttungen werden im Aargau dazu beitragen, die Schuld bei der beruflichen Vorsorge der Lehrpersonen und die ausserordentlichen Ausgaben bei der Sondermülldeponie Kölliken zu decken.
Der Bund drängt darauf, dass eine neue rechtliche Grundlage für die Ausschüttung geschaffen werde. Das Treffen mit den Aargauer Bundesparlamentariern zeigte, dass der Anspruch der Kantone auf zwei Drittel der überschüssigen Goldreserven umstritten ist.
Zum Asylwesen hat der Regierungsrat eine Reihe von Forderungen an den Bund vorgelegt. Insbesondere wurden die Probleme im Wegweisungsvollzug, die Delinquenz von Asylbewerbern und die Unterbringung in den Gemeinden angesprochen. Begrüsst wurde vom Regierungsrat das verschärfte Haftrecht, das im Sommer 2003 im Rahmen der Beratungen zum Entwurf des neuen Ausländegesetzes im Nationalrat behandelt werden soll.
Thema war auch die im Bund auf Expertenebene angelaufene Revision der Lotteriegesetzgebung. Der Regierungsrat betonte die Bedeutung der kantonalen Monopole nach bisherigem Recht. Die Regierung befürchtet, der Wegfall des Monopols hätte unter dem Strich höheren administrativen Aufwand und damit geringere Unterstützungsleistungen für kulturelle und soziale Projekte zur Folge.
Für das Lebensmittel- und Veterinärwesen forderte der Regierungsrat nach dem Leitsatz "ein Betrieb - eine Kontrolle" die Schaffung einer Stelle auf Bundesebene, die für die Lebensmittelsicherheit vom Erzeuger bis zum Verbraucher zuständig ist.