Kanton erhöht die Gefahrenstufe per sofort auf Stufe 2 "mässige Waldbrandgefahr"
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 2 von 5 erhöht (mässige Waldbrandgefahr).
Vertreterinnen und Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben heute Samstag, 11. April 2020 um 15 Uhr, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 1 "gering" auf die Stufe 2 "mässig" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid sind die aktuelle Wetterlage und die bis auf weiteres ausbleibenden Niederschläge sowie die Tatsache, dass die noch vorhandene Laubschicht vielerorts noch stärker ausgetrocknet ist als bei der letzten Beurteilung zu Beginn der Woche. Damit gilt im Aargau ab sofort die gleiche Gefahrenstufe für die Waldbrandgefahr wie in den meisten Nachbarkantonen.
Mahnung zur Vorsicht im Umgang mit Feuern im Freien – oder: "Bliibed mer doch dehei!"
Die milden Temperaturen locken die Menschen nach draussen in die Natur, an den See oder in den Wald. Aufgrund der ausserordentlichen Lage rief der Aargauer Regierungsrat am Freitag, 10. April 2020, in einer Videobotschaft die Bevölkerung dazu auf, zu Hause zu bleiben und auf Ausflüge zu verzichten. Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wird die Bevölkerung zudem ermahnt, private Feierlichkeiten in grösseren Gruppen zu unterlassen. Die bisherigen von Bund und Kantonen festgelegten Massnahmen gelten weiterhin und sind strikte zu befolgen: Hygiene- und Abstandsregeln einhalten sowie keine Treffen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum. Falls dennoch ein Feuer im Freien entfacht werden sollte, wird die Bevölkerung dazu ermahnt, mit Feuern im Freien sorgfältig umzugehen – insbesondere im Wald oder in Waldnähe – und nur die befestigten Feuerstellen zu nutzen.
Die Vertreterinnen und Vertreter der AGV und des Kantons werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine weitere Erhöhung der Gefahrenstufe kommunizieren.