Kanton bleibt für Probebohrungen zuständig
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Regierungsrat bestätigt Auftrag an BVU
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes musste neu entschieden werden, ob der Kanton oder die Jura Cement Fabriken AG (JC) die geplanten Probebohrungen für die Evaluation eines neuen Gebietes für den Kalk- und Mergelabbau durchführt.
Bei der Standortevaluation für ein neues Abbaugebiet für Kalk und Mergel durch die Jura Cement Fabriken AG (JC) hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts dazu geführt, dass das Vorgehen für die geplanten Probebohrungen nochmals geprüft werden musste. Im Januar 2005 hatte der Regierungsrat entschieden, dass es kein Enteignungsrecht für einen Kalkabbau durch die JC gebe. Um der Firma zu ermöglichen, wenigstens die vorgesehenen Standorte zu evaluieren, beauftragte der Regierungsrat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), die Planungsarbeiten weiterzuführen und Probebohrungen vorzubereiten. Denn zumindest für die Probebohrungen, so der Regierungsrat, sei ein Enteignungsrecht gegeben: Die Bohrungen seien erforderlich, damit im Richtplan Standorte festgesetzt werden, die sich für den Kalk- und Mergelabbau eignen.
Die JC war mit der Ablehnung eines generellen Enteigungsanspruchs für den Kalkabbau nicht einverstanden und erhob beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Dieses hat nun festgestellt, dass die Frage des öffentlichen Interesses an einem Kalkabbau und damit auch die Enteigungsfähigkeit in der jeweiligen Planungsphase zu beantworten ist. Zurzeit gebe es deshalb keinen aktuellen Anlass, die Enteignungsfähigkeit eines Kalkabbaus durch die JC zu klären. Das Verwaltungsgericht hob deshalb den Regierungsentscheid auf. Gleichzeitig hielt das Gericht aber fest, es bestehe durchaus ein öffentliches Interesse daran, dass Materialabbauzonen evaluiert und geplant werden können.
Die betroffenen Gemeinden lehnen die Probebohrungen konsequent ab; lediglich Thalheim ist unter Bedingungen einverstanden. Dennoch sprachen sich alle vier Gemeinden dafür aus, dass weiterhin das BVU und nicht die JC für die geplanten Probebohrungen verantwortlich ist. Auch soll die Begleitgruppe mit Vertretungen der Gemeinderäte und unter der Leitung des Vorstehers BVU weiter bestehen bleiben. Zudem sorgt der von dieser Gruppe beigezogene unabhängige Geologe für eine objektive Beurteilung der Bohrgesuche, der Beurteilungskriterien und der Bohrresultate.
In einem nächsten Schritt wird das BVU jetzt die nötigen Enteignungsbegehren für die Probebohrungen bei der zuständigen Schätzungskommission einreichen. Deren Entscheid kann von den Gemeinden angefochten werden.