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Kanton bietet seine BBA-Aktien zum Verkauf :
Aufhebung der Doppelrolle als Miteigentümer und Leistungsbesteller

Wie schon seit längerem bekannt, will der Kanton Aargau seine Beteiligung am Busbetrieb Aarau (BBA) veräussern. Er will sich damit von der Doppelrolle als Miteigentümer und Leistungsbesteller lösen.

Seit der Revision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr im Jahr 2006 bestellt der Kanton Aargau nebst dem Regional- auch den Ortsverkehr. Durch das Miteigentum an örtlichen Transportunternehmen können darum Interessenkonflikte entstehen, weshalb der Kanton seine Beteiligung am Busbetrieb Aarau (BBA) veräussern will.

Nun hat der Regierungsrat die Bedingungen für den Verkauf festgelegt. Die Aktien werden an den Meistbietenden verkauft, sofern dieser die gestellten Bedingungen erfüllt. Dabei erhalten Offerten für das Gesamtpaket den Vorzug. Zum Verkauf angeboten werden 3500 Inhaberaktien à nominal 100 Franken, respektive rund 11 Prozent des Aktienkapitals des BBA. Als Besteller der Leistungen des öffentlichen Verkehrs sorgt der Kanton Aargau weiterhin dafür, dass Angebot und Qualität sichergestellt und die Leistungen zu konkurrenzfähigen Preisen erbracht werden.

Der Kanton Aargau hat bereits im Februar 2007 seine BBA-Aktien den Gemeinden und dem Kanton Solothurn zum Kauf angeboten. Diese beabsichtigten jedoch ihrerseits den Verkauf ihrer Beteiligungen. In der Folge wurde in der Stadt Aarau eine Volksinitiative eingereicht mit dem Ziel, den Verkauf des städtischen Aktienanteils zu verhindern. Dieses Volksbegehren wurde am 21. September 2008 angenommen. Daraufhin verzichteten die meisten anderen Gemeinden auf den Verkauf ihres Aktienanteils.

Die Ausschreibung der zum Verkauf stehenden Aktien erfolgt im Amtsblatt des Kantons Aargau. Angebote können innert der publizierten Frist eingereicht werden.

  • Regierungsrat