Kanton Aargau will Mitsprache bei der hochspezialisierten Medizin
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Grossratskommission stimmt dem Beitritt der Interkantonalen Vereinbarung zu
Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) stimmt dem Beitritt des Kantons Aargau zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierten Medizin (IVHSM) zu.
Die Kommission bekräftigt den Anspruch des Aargaus, als nichtuniversitärer Kanton im Beschlussorgan Einsitz zu nehmen.Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen hat an ihrer Sitzung vom 8. Dezember 2008 unter der Leitung von Dr. Theo Vögtli (Kleindöttingen) den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierten Medizin (IVHSM) einstimmig genehmigt.
Der Kanton Aargau soll nach dem Willen der Kommission dazu beitragen, dass die IVHSM umgesetzt werden kann. Die Kommissionsmitglieder wurden darüber informiert, dass neben Zürich auch Genf als fünfter und letzter Kanton mit einem Universitätsspital dieser beigetreten ist und damit einer Umsetzung der Vereinbarung nichts mehr im Wege steht.
Der Wille der Regierung, wonach der Kanton Aargau im Beschlussorgan Einsitz nehmen soll, wurde von den Kommissionsmitgliedern bekräftigt, schliesslich könne man zum Beispiel mit der Protonentherapie am Paul Scherrer Institut (PSI) in Villigen einen wichtigen Beitrag zur hochspezialisierten Medizin leisten. Das Beschlussorgan legt letztlich die Bereiche der hochspezialisierten Medizin fest und bestimmt die nationale Strategie in diesem Bereich.
Anlass zu Diskussionen gab einzig der Umstand, dass im unabhängigen Fachorgan vor allem Interessensvertreter der Kompetenzzentren der hochspezialisierten Medizin Einsitz nehmen werden. Dieser Kritik wurde entgegnet, dass es mangels solcher Experten unmöglich sei, dass diese nicht auch als Interessensvertreter agieren würden. Es wird nicht ausgeschlossen, dass Experten aus dem Ausland beigezogen werden. Das Beschlussorgan wählt das Fachorgan und nimmt somit Einfluss auf dessen Zusammensetzung.