Hinweis:Pilotprojekte in der Gesundheitsversorgung
Seit dem 1. Januar 2022 kann der Kanton gestützt auf § 39a des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) Pilotprojekte im Bereich der Gesundheitsversorgung mit einem finanziellen Beitrag unterstützen oder diesen Projekten erlauben, von kantonalen Normen und Weisungen ausnahmsweise und für eine definierte Dauer abzuweichen. Der Kanton fördert damit die Erprobung, Durchführung und Evaluierung neuer Versorgungsmodelle, wenn diese der Erzielung medizinischer, versorgungstechnischer oder wirtschaftlicher Verbesserung dienen. Bisher hat der Kanton Aargau 17 Pilotprojekte unterstützt. Alle laufenden Pilotprojekte sind einsehbar unter: