Kanton Aargau und Gemeinden erhalten rund 14,9 Millionen Franken von PostAuto zurück
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Kanton bereitet nun Rückzahlung der Gemeindeanteile vor
Die PostAuto Schweiz AG wird für die Jahre 2007 bis 2018 rund 14,9 Millionen Franken Abgeltungen an den Kanton Aargau und die Gemeinden zurückzahlen. Von den Rückerstattungen bekommt der Kanton rund 9,4 Millionen Franken, die Gemeinden rund 5,5 Millionen Franken. Bis Ende Jahr werden die Rückzahlungsmodalitäten mit der PostAuto Schweiz AG geklärt.
Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), die PostAuto Schweiz AG und das Bundesamt für Verkehr (BAV) haben heute das weitere Vorgehen der Rückzahlung der Abgeltungen bekannt gegeben. Die PostAuto Schweiz AG wird dem Kanton Aargau und den Gemeinden für die Periode 2007 bis 2018 14,9 Millionen Franken Abgeltungen zurückzahlen. Dieser Betrag wurde von drei Instanzen (Ernst & Young, PWC, Arbeitsgruppe Bund und Kantone) überprüft. Die Abgeltungen wurden beim Regionalverkehr (wo Bund und Kanton Besteller sind) und beim Ortsverkehr (wo der Kanton Besteller ist) zu viel bezahlt. Die Gemeinden bestellen teilweise direkt, teilweise leisten sie gemäss einem Verteilschlüssel Beiträge für PostAuto-Linien. Beim Totalbetrag von 14,9 Millionen Franken sind die Bundesanteile bereits abgezogen. In diesem Totalbetrag sind 0,3 Millionen Franken enthalten, die aufgrund von Direktbestellungen der Gemeinden bei der PostAuto Schweiz AG entstanden sind. Aus rechtlichen Gründen wird auch die Rückerstattung dieser Gelder an die Gemeinden über den Kanton Aargau stattfinden.
Für die Jahre 2007 bis 2015 wurden von der PostAuto Schweiz AG zusammen mit dem BAV und Vertretern der KöV die exakten Umbuchungsbeträge pro Jahr und Linie eruiert. Für die Jahre 2016 bis 2018 war eine exakte Herleitung pro Linie aufgrund der neuen Buchungsmethodik nicht mehr möglich. Daher wurde für diese Jahre eine pauschale Rückerstattung vereinbart. Bis 2017 haben sich die Gemeinden mit 40 Prozent an den Abgeltungen beteiligt, seit 2018 bezahlt der Kanton die gesamten Abgeltungen. Von den Rückerstattungen bekommt der Kanton rund 9,4 Millionen Franken, die Gemeinden rund 5,5 Millionen Franken. Der Kanton Aargau wird nun die nächsten Schritte angehen betreffend Rückerstattung der Gemeindeanteile.
Weiteres Vorgehen
Das BAV, die KöV sowie die PostAuto AG haben eine tripar-tite Rahmenvereinbarung über die Rückerstattung der Abgeltungen abgeschlossen. Im Anschluss daran wird die PostAuto Schweiz AG bis voraussichtlich am 14. Dezember 2018 mit sämtlichen Kantonen Einzelvereinbarungen abschliessen. Anschliessend ist es an den Kantonen, allfällige Gelder an die Gemeinden weiterzugeben. Der Kanton Aargau wird die notwendigen Aufarbeitungen vornehmen und bis spätestens Frühjahr 2019 den Gemeinden ihre Anteile der Gelder zurückerstatten.