Kanton Aargau:
Beschwerde gegen die Konzession für Flughafen Zürich
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Ja zum Flughafen, Nein zu zusätzlichem Lärm für die Aargauer Bevölkerung
Der Regierungsrat will die Aargauer Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Flugbetriebes schützen und die Gleichbehandlung der betroffenen Kantone im Verhältnis zum benachbarten Deutschland erreichen. Er anerkennt die Bedeutung des Flughafens Zürich für die Wirtschaft und befürwortet ein qualitatives, nachhaltiges Wachstum des Flughafens. Baudirektor Peter C. Beyeler kämpft gegen zusätzliche Lärm- und Umweltbelastungen im Kanton Aargau.
In seiner Stellungnahme zur Betriebskonzession hat der Kanton Aargau Ende April elf Anträge gestellt. Insbesondere hat er die gleichwertige Verteilung der Emissionen auf alle Regionen verlangt. Er hat Beschwerde eingereicht, weil keine einzige seiner Forderungen in die Betriebskonzession aufgenommen wurde.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte die Stellungnahme des Kantons Aargau im Rahmen des Anhörungsverfahrens in seinem Entscheid nicht berücksichtigt. Der Kanton hatte auch keine Gelegenheit, die Anträge mit demUVEK zu erörtern; er musste den Entscheid aus den Medien erfahren.
Der Regierungsrat ist mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Aus rechtlichen und politischen Gründen hat er deshalb Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde ist nicht als Verweigerung des Dialogs oder als Absage an den Flughafen zu werten, sondern als "Angebot zur konstruktiven Zusammenarbeit".
Mit der Beschwerde verlangt der Regierungsrat die Aufhebung der Betriebskonzession und die Durchführung eines ordentlichen Verfahrens. Gleichzeitig sollen wesentliche Verfahrensmängel korrigiert werden: Bis heute fehlt zum Beispiel die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung. Erst nach einem ordnungsgemäss durchgeführten Verfahren darf nach Auffassung des Regierungsrats die Konzession - mit entsprechenden Bedingungen, Auflagen und Vorbehalten - erteilt werden.
Wichtige Forderungen des Regierungsrates sind eine Beschränkung der Lärm- und Umweltbelastung insgesamt, eine Gleichbehandlung der betroffenen Kantone im Verhältnis zu Baden-Württemberg mit einer gleichwertigen Verteilung der Lärmbelastung. Dabei darf es keine eigentlichen "Tabu-Zonen" geben. Mit Nachdruck verlangte deshalb Baudirektor Peter C. Beyeler am Dienstag von Bundesrat Moritz Leuenberger künftig den Einbezug des Kantons Aargau und der andern Kantone bei allen Konzessions-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren, und zwar von Anfang an und in aktiver Rolle.
Damit das Ziel, die Lärmbelastung insgesamt zubeschränken, erreicht werden kann, sind neue Ideen und Lösungen gefragt. Der Kanton Aargau hat sich deshalb, zusammen mit andern Kantonen, entschlossen, Fachleute beizuziehen. Beyeler will so technisch abgesicherte, konstruktive Lösungsvorschläge erarbeiten lassen und ins Verfahren einbringen. Dies mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die Bevölkerung zu schützen.Nicht überrascht ist Beyeler vom Resultat einer Meinungsumfrage im Kanton Zürich, wonach eine grosse Mehrheit keine zusätzlichen Starts und Landungen in Kloten will. Es gehe jetzt darum, dass der Flughafen Zürich die Zeichen der Zeit ernst nehme.