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Kampf gegen Blauzungenkrankheit geht weiter :
Impfobligatorium kann nur ausnahmsweise aufgehoben werden

Um ein Aufflackern der Blauzungenkrankheit zu verhindern, müssen Rinder und Schafe auch im Jahr 2010 geimpft werden. Dies hat das Bundesamt für Veterinärwesen im Januar entschieden. Aufgrund der aktuell guten Seuchenlage können Tierhaltende gesuchsweise jedoch eine Ausnahme vom Impfobligatorium beantragen. Die Blauzungenkrankheit ist für Menschen ungefährlich.

Die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer konnte dank der Impfaktionen der Jahre 2008 und 2009 in der Schweiz und in ganz Europa zurück gedrängt werden. Gleichzeitig konnten damit grosse Schäden in der Landwirtschaft verhindert werden. Bis zu 30 Prozent der Tiere einer Herde können an der Seuche verenden. Sieben bis zehn Tage nach einer Ansteckung kommt es typischerweise zu einer Blauverfärbung der Zunge. Trotz der guten Seuchenlage ist die Gefahr eines Aufflammens der Seuche nicht gebannt. Die Rinder- und Schafbestände sind deshalb im Jahre 2010 in der ganzen Schweiz gemäss einem Bundesbeschluss obligatorisch zu impfen.

Tiere sollten bis Ende Mai geimpft sein

Untersuchungen zeigen, dass sich das Virus im ganzen Land verbreiten konnte. Es wird in einigen versteckt erkrankten Tieren den kalten Winter überdauern und im Frühjahr bei ungeimpften Tieren einen guten Nährboden finden. Der kantonale Veterinärdienst ruft daher dazu auf, die Tiere jetzt impfen zu lassen, damit sie zu Beginn der wärmeren Jahreszeit gut geschützt sind. Bis spätestens Ende Mai 2010 sollten auf jeden Fall alle Tiere geimpft sein. Die Impfung ist in den Rinder- und Schafbeständen kostenlos. Sie schützt die Tiere zuverlässig vor der Krankheit und verursacht nur gelegentlich geringfügige Nebenwirkungen wie Schwellungen an der Einstichstelle. Für Menschen besteht keine Gefahr: Sie können sich weder direkt noch über Nahrungsmittel anstecken.

Befreiung von der Impfpflicht ist möglich

Aufgrund der derzeit günstigen Seuchenlage kann durch den kantonalen Veterinärdienst eine Ausnahme von der Impfpflicht gewährt werden. Wer seine Tiere von dieser befreien lassen möchte, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Das Antragsformular ist beim Tierarzt zu beziehen und an den kantonalen Veterinärdienst zu schicken. Es wird eine Gebühr von 50 Franken für die administrativen Umtriebe erhoben. Die von der Impfung befreiten Betriebe akzeptieren ein höheres Risiko und tragen die Folgen selbst, wenn sie von der Seuche betroffen sind. Ziegen, Kameliden und Wildwiederkäuer können zwar ebenfalls an der Blauzungenkrankheit erkranken, zeigen aber nur selten klinische Symptome. Daher genügt es, wenn diese Tiere auf freiwilliger Basis geimpft werden. Wer seine Tiere freiwillig impfen lassen möchte, muss sich beim kantonalen Veterinärdienst melden, da der Impfstoff nur über den Kanton bezogen werden kann.

Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich auch unter www.ag.ch/verbraucherschutz > Aktuell Veterinärdienst.

  • Departement Gesundheit und Soziales