JCF-Vorhaben sind nicht enteignungsfähig
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Baudepartement ist beauftragt, die Lösungsfindung aktiv zu unterstützen
Der Regierungsrat lehnt aus rechtlichen Gründen die Enteignung für Probebohrungen zu Gunsten der Jura Cement Fabriken (JCF) in Thalheim und Schinznach-Dorf ab. Er will jedoch im Hinblick auf einen starken Wirtschaftsstandort Aargau die weitere Planung zur Sicherstellung der Rohstoffbasis für die Zementproduktion ermöglichen und beauftragt das Baudepartement, aktiv bei der Lösungsfindung mitzuwirken.
Auf der Suche nach einem langfristigen Ersatzstandort für den Kalkabbau möchten die Jura Cement Fabriken (JCF) an drei Standorten im aargauischen Jura Probebohrungen durchführen, um die Eignung des Materials abzuklären. Da die Eigentümer an den zwei Standorten "Hard" in Thalheim und "Grund" in Schinznach-Dorf keine Zustimmung zur Probebohrung erteilten, gelangte die JCF mit einem Begehren um Bewilligung der Probebohrung als vorsorgliche Massnahme im Hinblick auf eine Enteignung an die kantonale Schätzungskommission. Diese überwies das Verfahren an den Regierungsrat zur Beurteilung der Frage, ob das Vorhaben der JCF eine Enteignung rechtfertige.
Der Regierungsrat hat sich umfassend mit der grundsätzlichen Frage der Enteignungsfähigkeit im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und der Garantie des Grundeigentums auseinandergesetzt. Das öffentliche Interesse an der Sicherstellung der Zementproduktion und die Möglichkeit zur langfristigen Erhaltung von Arbeitsplätzen reichen aus rechtlichen Gründen aber nicht aus, um den starken Eingriff in die Eigentumsgarantie zu rechtfertigen. Der Regierungsrat lehnt deshalb die beantragte Enteignung für Probebohrungen zu Gunsten der JCF ab.
Baudepartement soll aktiv an Lösungsfindung mitwirken
In seinem Entscheid stellt der Regierungsrat jedoch fest, dass trotz der fehlenden Enteignungsfähigkeit ein klares kantonales Interesse an einer Klärung der Frage der langfristigen Sicherstellung der Rohstoffbasis für eine Zementproduktion durch die JCF besteht. Dies im Interesse eines attraktiven Unternehmens- und Wirtschaftstandortes Aargau und im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherung. Es ist dem Regierungsrat ein ernstes Anliegen, den Unternehmerinteressen die notwendige Beachtung zukommen zu lassen. Er hat deshalb das Baudepartement beauftragt, sich aktiv bei der Lösungsfindung einzubringen und soweit möglich die Planungsarbeiten, welche auch Probebohrungen an den zwei Standorten umfassen, mit dem Ziel einer Klärung und Konzentration der Standorte weiterzuführen. Der Vorsteher des Baudepartementes, Regierungsrat Peter C. Beyeler, hat die betroffenen Gemeinden und die JCF zu einer Besprechung über das weitere Vorgehen eingeladen.
Der aktuelle Entscheid des Regierungsrates bezieht sich nur auf die Standorte "Hard" in Thalheim und "Grund" in Schinznach-Dorf, am dritten Standort "Homberg" in Effingen/Unterbözberg hatte der Kanton bereits Ende 2003 eine Bohrbewilligung erteilt. Über die dagegen eingereichten Beschwerden muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden.