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Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der kantonalen Versicherungsgerichte in Aarau :
Erfahrungsaustausch im Nachgang zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts

Mit der Einführung des Einspracheverfahrens auf der Stufe der Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Pensionskassen, Sozialversicherungsanstalten etc.) sind die Falleingänge bei den Gerichten generell etwas zurückgegangen. Die zu bearbeitenden Fälle sind aber andererseits komplexer geworden.

Am Donnerstag, 17. März 2005, trafen sich in Aarau die Präsidentinnen und Präsidenten der kantonalen Versicherungsgerichte zu ihrer Jahrestagung. Es wurde im Wesentlichen über gemeinsame Fragen und Probleme diskutiert. Insbesondere wurden Erfahrungen mit dem neu eingeführten Einspracherecht gegen Verfügungen der Sozialversicherer ausgetauscht. Die Tagung fand im Rathaussaal der Stadt Aarau statt. Begrüsst wurden die Teilnehmenden von Stadtrat und Vizeammann Beat Blattner. Während des Mittagessens wandte sich Landammann Roland Brogli an die Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte und verwies auf die Bedeutung der Versicherungsgerichte im Bereich der sozialen Sicherheit. Geleitet wurde die Tagung vom Präsidenten des aargauischen Versicherungsgerichts, Oberrichter Dr. Arthur Müller. Im Aargau ist dieses Gericht dem Obergericht angegliedert. Die Versicherungsgerichte sind allen Kantonen bundesrechtlich vorgeschrieben und sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts, d.h. sie urteilen über Rechtsmittel gegen Entscheide von Sozialversicherungsträgern wie z.B. Krankenkassen, Pensionskassen, Arbeitslosenversicherungskassen, AHV-Ausgleichskassen, IV-Stellen und Unfallversicherern (SUVA und Privatversicherer) Ihre Entscheide können an das letztinstanzlich zuständige Eidg. Versicherungsgericht in Luzern weitergezogen werden.)

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