Jahresrechnung 2015 nur mit Anpassung zur Genehmigung empfohlen
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) genehmigt den Jahresbericht inklusive Jahresrechnung 2015 des Kantons Aargau. Gleichzeitig passt sie das Ergebnis der Jahresrechnung um 10,8 Millionen Franken an. Die daraus resultierende Verschlechterung des Jahresabschlusses wird durch die Entnahme aus der Ausgleichsreserve kompensiert.
Die vom Regierungsrat verabschiedete Rechnung 2015 schloss mit einem knappen Überschuss von 0,4 Millionen Franken ab. Ohne eine Entnahme aus der Ausgleichsreserve und der nicht budgetierten Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank hätte ein Defizit von 142,0 Millionen Franken resultiert. Die Finanzkontrolle stellte vor einem Jahr eine fehlende Abgrenzung im Aufwand 2014 im Aufgabenbereich 230 'Arbeitssicherheit und arbeitsmarktliche Integration' des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) fest. Die Kommission KAPF verlangte deshalb bei der Beratung der Rechnung 2014, dass dies zu Lasten Rechnung 2015 korrigiert werden müsse. Der Regierungsrat schlägt in seiner Botschaft zum Jahresbericht 2015 vor, die Aufwandsabgrenzung mit einer nachträglichen Korrektur der bereits vom Grossen Rat endgültig abgenommenen Jahresrechnung 2014 zulasten der Neubewertungsreserve an der Erfolgsrechnung vorbei zu tätigen. Eine deutliche Mehrheit der Kommission KAPF stellte sich jedoch auf den Standpunkt, die Aufwandsabgrenzung müsse erfolgswirksam und nicht in einer bereits abgeschlossenen Rechnung erfolgen damit das Finanzrecht eingehalten sei. Dementsprechend beantragt die Kommission dem Ratsplenum die Anpassung des Jahresergebnisses 2015 um 10,8 Millionen Franken. Der daraus resultierende Fehlbetrag soll durch eine weitere Entnahme aus der Ausgleichsreserve kompensiert werden.
Nachtragskredit in der Höhe von 31,7 Millionen Franken abgelehnt
Seit 2012 übernimmt die öffentliche Hand gemäss Artikel 64 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) 85 Prozent als Anteil des Aufwands für Verlustscheine, die den Krankenversicherungen aufgrund von nicht bezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen entstehen. In der Botschaft 16.70 (Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2016, I. Teil) beantragt der Regierungsrat einen Nachtragskredit in der Höhe von 31,7 Millionen Franken für die Verlustscheinbeteiligung. Die Kommission monierte das Vorgehen des Regierungsrats bei der Budgetierung, da der Betrag im Zeitpunkt der Budgetberatungen im Plenum im Dezember 2015 weitestgehend bekannt gewesen war und das Budget 2016 noch hätte angepasst werden können, respektive der entsprechende Betrag korrekterweise der Rechnung 2015 hätte belastet werden müssen. Eine Kommissionsminderheit votierte dafür, die Tatsache zu akzeptieren und dem Nachtragskredit zuzustimmen. Die Mehrheit der KAPF lehnt den Nachtragskredit jedoch ab, was dazu führt, dass der Regierungsrat den entsprechenden Betrag im Jahr 2016 kompensieren muss.
Finanzkontrolle deckt verschiedene Mängel auf
Als wichtiges Instrument steht dem Parlament die Finanzkontrolle zur Verfügung. Diese deckte in verschiedenen Bereichen Verbesserungspotenzial auf. Gesamthaft wurde die Rechnung aber unter dem Aspekt der Wesentlichkeit als in Ordnung befunden.
Der Jahresbericht inklusive Jahresrechnung 2015, die Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2016, I. Teil sowie der Bericht über die Tätigkeit der Finanzkontrolle werden voraussichtlich am 21. Juni 2016 im Ratsplenum beraten.