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Jahresbericht und Jahresrechnung der Aargauischen Kantonalbank genehmigt :
91 Millionen Franken Ausschüttung für den Kanton Aargau beantragt

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung der Aargauischen Kantonalbank (AKB) und folgt mit einer knappen Mehrheit dem Antrag des Regierungsrats auf eine höhere Ausschüttung als von der AKB beantragt.

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben nimmt das beste Ergebnis in der Geschichte der AKB von 155 Millionen Franken erfreut zur Kenntnis, spricht allen Mitarbeitenden ihren Dank aus und entlastet die Mitglieder des Bankrats einstimmig.

In der Frage der Gewinnausschüttung an den Kanton folgt die VWA mit einer knappen Mehrheit dem regierungsrätlichen Antrag auf eine Ausschüttung von 91 Millionen Franken. Der Bankrat der AKB hat eine Ausschüttung von 75 Millionen Franken beantragt. Den Ausschlag zu diesem knappen Abstimmungsergebnis gab die angespannte finanzielle Situation des Kantons.

Gemäss dem geänderten Gesetz über die Aargauische Kantonalbank (AKBG), welches am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, soll die Gesamtkapitalquote der AKB die regulatorische Mindestanforderung des Bunds von 12,0 Prozent um 4,0 Prozentpunkte übertreffen. Dieser Wert wird allerdings auch im Gesetz nur als Zielwert bezeichnet. Die AKB hat im Abschluss 2015 eine Gesamtkapitalquote von 16,3 Prozent erreicht und damit die eigenen Erwartungen übertroffen. Die durch den Regierungsrat beantragte höhere Ausschüttung hätte immer noch eine Quote von 16,2 Prozent zur Folge.

Der Regierungsrat begründet vor dem Hintergrund der schlechten finanziellen Lage des Kantons seinen Antrag mit der Erreichung der gesetzlich verlangten Gesamtkapitalquote. Dagegen beruft sich der Bankrat auf den Verlauf des Geschäftsjahres 2016, welches herausfordernder ausfallen dürfte als das Jahr 2015. Die Kommission geht mit dem Bankrat einig, dass bei einer eventuellen zukünftigen Unterschreitung der gesetzlich vorgegebenen Gesamtkapitalquote die abgesprochene Ausschüttung konsequenterweise zu reduzieren sei.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 28. Juni 2016 im Grossen Rat beraten.

  • Grosser Rat