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Ja zum Fonds, nein zur Finanzierung :
Die Aargauer Regierung fordert eine ausreichende Finanzierung der Strasseninfrastrukturen

Für den Regierungsrat hat die Vorlage hohe Relevanz. Der Aargau stimmt der Schaffung eines Fonds für die Strassenfinanzierung zu. Den Finanzierungsmodus lehnt er ab. Die Finanzierung würde nicht ausreichen, um damit die wichtigsten Engpässe auf den Nationalstrassen bis 2030 zu beseitigen. Insbesondere die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Nationalstrasse A1 ist für den Aargau mit seinen Klein- und Mittelzentren von grosser Bedeutung. Für die Entwicklung der Agglomerationsprogramme braucht es weiterhin Bundesbeiträge an den Kanton und die Gemeinden, um die wachsenden Verkehrsprobleme in den Agglomerationsräumen zu bewältigen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Kantone eingeladen, im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zum Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF), zur Schliessung der Finanzierungslücke und zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP Nationalstrasse) zu beziehen. Der Aargauer Regierungsrat sagt ja zum Vorschlag der Schaffung eines neuen Fonds auf Verfassungsstufe, lehnt aber die Finanzarchitektur ab und fordert die Priorisierung der dringendsten Ausbauprojekte bis 2030 auch nach volkswirtschaftlichen Kriterien.

Vorschlag Kanton Aargau: neue Finanzarchitektur

Der Regierungsrat des Kantons Aargau erlaubt sich im Rahmen der Vernehmlassung einen Gegenvorschlag einzubringen mit einer gegenüber der Vorlage des Bundes modifizierten Finanzarchitektur. Diese baut auf dem Vorschlag des Bundes auf, verfolgt jedoch konsequenter und transparenter die Entflechtung der Finanzströme. Für die Belange der Nationalstrassen soll ein eigenständiger Fonds (Nationalstrassen-Infrastrukturfonds NIF) analog dem Fonds für die Bahninfrastruktur (BIF) geschaffen werden. Die Beiträge an die Agglomerationsprogramme sollen hingegen über die bisherige Spezialfinanzierung Strassenverkehr geleistet werden. Erforderlich ist grundsätzlich eine Erhöhung des Anteils der Zweckbindung aus der Mineralölsteuer. Die Finanzmittel sollen im benötigten Umfang bereitgestellt werden, sodass weder zeitliche Verzögerungen noch inhaltliche Kürzungen auf der Ausgabenseite erfolgen. Die Ausgestaltung des Fonds darf jedoch keine Aufwandverschiebung vom Bund zu den Kantonen bewirken. Wenn künftig weniger als 50 Prozent der Einnahmen aus der Mineralölsteuer in den allgemeinen Finanzhaushalt des Bundes fliessen, darf es bei den Verbundaufgaben zu keiner Lastenverschiebung zu den Kantonen führen.

Die Aargauer Regierung verlangt, dass die Ausgaben für die Engpassbeseitigung sowie Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen bis 2030 sowie die Agglomerationsprogramme ohne zeitliche Verzögerungen finanziert werden. Projekte, welche die gravierendsten Verkehrsprobleme beseitigen und den grössten volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen, sind vorrangig zu bauen. Aus Sicht der Regierung ist der 6-Spur-Ausbau zwischen Aarau Ost und dem Birrfeld bis 2030 und nicht erst bis 2040 zu realisieren.

Ergebnis der "Milchkuh-Initiative" abwarten

Der Kanton Aargau gibt dem Bund zu bedenken, dass die im März 2014 eingereichte Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" (Milchkuh-Initiative) eine komplett neue Schweizerische Verkehrsfinanzierung erfordern würde. Er schlägt deshalb vor, die Abstimmung über die "Milchkuh-Initiative" vorzuziehen, um für die Neuordnung der Verkehrsfinanzierung über eine stabile Grundlage zu verfügen. Der Milchkuh-Initiative könnte der Lösungsvorschlag des Kantons Aargau als Gegenvorschlag gegenübergestellt werden.

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Unter folgendem Link können die Vernehmlassungunterlagen eingesehen und heruntergeladen werden: Vernehmlassungsverfahren des Bundes

  • Departement Bildung, Kultur und Sport
  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat