Inpflichtnahme neu gewählter Bezirksrichterinnen und -richter sowie Ersatzrichterinnen und -richter
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Inspektionskommission nimmt neue Richter in Pflicht
Am 21. Februar 2005 wurden vor der Inspektionskommission 13 neue Bezirksrichterinnen und -richter sowie Ersatzrichterinnen und -richter in Pflicht genommen. Sie nehmen ihre Arbeit mit Beginn der neuen Amtsperiode am 1. April 2005 auf. Oberrichter Geissmann, Präsident der Inspektionskommission, begrüsste die Anwesenden im Grossen Gerichtssaal des Obergerichts, gratulierte ihnen zur Wahl und dankte ihnen für die Bereitschaft zur Übernahme des fordernden, aber auch schönen Amtes. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Gewählten Befriedigung in ihrer neuen Aufgabe finden und entsprechend für eine längere Dauer im Amt bleiben würden. Über eine langjährige Tätigkeit sammle ein Richtern wertvolles Wissen und die reiche Erfahrung, welche für das anspruchsvolle Amte notwendig seien. Weiter wies er auf die Änderungen der verschiedenen Prozessordnungen hin, welche zur Folge hatten, dass die Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter nicht mehr so häufig wie früher, dafür aber in den wichtigen Fällen zum Einsatz kommen. Speziell wies er auf das Amtsgeheimnis hin, welches jeder Richter strikte zu bewahren hat, sehen doch Richter in ihrer Tätigkeit tief in intimste Details aus dem Privatleben der betroffenen Bürger.
Abschliessend dankte der Präsident der Inspektionskommission den Anwesenden für ihren Einsatz im Dienste der Allgemeinheit und wünschte Ihnen viel Freude an ihrem neuen Amt.