Informationsaktion «Auf Gedeih und Verderb» -
kantonaler Herbizid-Rücknahmetag 22. Mai 2004
:
Rücknahme alter Herbizide in den Aargauer Gemeinden
Die Aktion "Auf Gedeih und Verderb" macht auf das Herbizidverbot auf und an Strassen, Wegen und Plätzen aufmerksam. Private können am Samstag, 22. Mai 2004 ihre alten Herbizidprodukte den Drogerien und weiteren öffentlichen Sammelstellen zur Entsorgung übergeben.
Die Verwendung von Herbiziden (Unkrautvertilgungsmitteln) auf Dächern und Terrassen sowie öffentlichen Strassen und Wegen ist bereits seit 18 Jahren nicht mehr erlaubt. Seit 2001 gilt dieses Herbizidverbot auch für das private Wegnetz. Die Bevölkerung kennt diese Bestimmungen aber häufig noch nicht.Mit der Aktion "Auf Gedeih und Verderb" möchte das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) das Herbizidverbot breit bekannt machen und auf Alternativen hinweisen. Das Kantonale Labor Aargau beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem aargauischen Drogistenverband an dieser Aktion und hat den Herbizid-Rücknahmetag auf den 22. Mai 2004 (Samstag) festgelegt.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, alte Herbizidprodukte den "öffentlichen Sammelstellen für Sonderabfälle aus Haushalten" zurückzubringen. Hierbei handelt es sich um Drogerien sowie teilweise um Apotheken, die im öffentlichen Sammelstellennetz integriert sind. Die Gemeinden wurden gebeten, in ihren amtlichen Publikationsorganen auf die nächste Sammelstelle hinzuweisen. Die Annahmestellen weisen mit einem Plakat auf die Aktion hin und für Interessierte werden Merkblätter aufgelegt. Merkblätter können auch unter silvia.peyer@ag.ch bestellt werden.
Im Bereich von Strassen, Wegen und Plätzen bietet der Untergrund kaum Möglichkeiten für einen Rückhalt der Herbizide und letztere können ungehindert ins Grundwasser gelangen. Gelangen die Herbizide jedoch auf eine Humusschicht kann mit einem Rückhalt und einem mikrobiellen Abbau gerechnet werden. Weiterhin erlaubt ist daher die Anwendung von Herbiziden auf Rasen oder andern Bereichen mit einem Humusuntergrund.