Im Spannungsfeld zwischen qualitativer und finanzieller Schwerpunktsetzung
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Aargauer Kuratorium setzt Schwerpunkte für die verschiedenen Fachbereiche
Das Aargauer Kuratorium setzt in seiner Förderung des aktuellen Kulturschaffens einerseits Schwerpunkte aus qualitativen Überlegungen heraus. Gleichzeitig aber steigt der finanzielle Druck und wirkt sich ebenfalls schwerpunktbildend aus. Besonders schwierig ist die Situation im Bereich Theater.
Kulturförderung geschieht in einem lebendigen sozialen Umfeld und kann darum nie ein rein bürokratischer Akt sein. Sie beinhaltet immer auch ein Risiko, denn sie will und muss auch neue, noch nicht erprobte Kulturprojekte fördern. Das Aargauer Kuratorium fördert einerseits die Breite und die Vielfalt des Kulturlebens. Andererseits sollen aus dem reichhaltigen "Kulturboden" auch einzelne vielversprechende "Pflanzen" speziell gefördert werden, damit sie sich zu herausragenden Produkten entwickeln können. In diesem Kontext ist die Schwerpunktsetzung des Aargauer Kuratoriums ein wichtiges Instrument für die Qualitätsförderung.
Für den Prozess der Schwerpunktsetzung haben die Fachgruppen neben den übergeordneten Kriterien des Leitbildes fachbereichsspezifische Schwerpunkte erarbeitet, die zum Teil von Fachgruppe zu Fachgruppe abweichen. So fördert zum Beispiel die Fachgruppe Musik in grösserer Breite als die Fachgruppe Visuelle Kunst, die deutlichere Förderschwerpunkte setzt.
Die Schwerpunktsetzung geschieht aber auch aus anderen Gründen. Die Zahl der Gesuche und Anmeldungen zu Jurierungen hat in den vergangenen fünf Jahren über 40 Prozent zugenommen, während der Kuratoriumskredit in diesem Zeitraum um bloss um 0,8 Prozent gestiegen ist. In diesem Zeitraum hat auch die Jugendkultur an Bedeutung gewonnen, ebenso die Erwachsenenbildung, die vom Aargauer Kuratorium als zukunftsgerichtete Bildungsform verstärkt und mit der Unterstützung durch eine eigene Fachstelle gefördert wird. Die Entwicklung der vergangenen Jahre führt notwendigerweise dazu, dass die Qualitätskriterien in allen Fachbereichen stärker gewichtet werden. Zu der aus Qualitätsgründen angestrebten Schwerpunktsetzung tritt also zusätzlich eine aus finanzieller Notwendigkeit heraus resultierende.
Die beschränkten Mittel haben zur Folge, dass neue kulturelle Aktivitäten nur punktuell unterstützt werden können und dass wichtige bestehende Kulturangebote nicht die gewünschten Mittel für ihre Arbeit erhalten. Diese Entwicklung ist nicht unproblematisch, nicht nur für die Kulturschaffenden, die oft unter schlechten, ungesicherten Bedingungen arbeiten müssen, sondern auch für die Aargauer Bevölkerung, die auf gute Kulturangebote verzichten muss und nicht zuletzt für den Kanton Aargau, der die Chance nicht voll nutzen kann, mit seinem zeitgemässen Kulturangebot einen bedeutenden Standortvorteil zu verstärken.Es liegt somit nach unserer Überzeugung im Interesse des ganzen Kantons, das im Gesetz auf 1% begrenzte Kulturprozent möglichst ungeschmälert auszuschöpfen.