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Hohe Geschäftslast auf hohem Qualitätsniveau :
Jahresbilanz der Aargauer Strafverfolgung 2006

Die Bezirksämter, das kantonale Untersuchungsamt, die Jugendanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft blicken auf ein arbeitsintensives Jahr zurück. Nach dem massiven Zuwachs im Jahr 2004 haben sich die Fallzahlen 2005 und 2006 auf hohem Niveau stabilisiert.

Bezirksämter

Die elf Bezirksämter eröffneten 2006 47'816 neue Strafuntersuchungen gegen erwachsene Personen. Mit der Übernahme von 11'093 Fällen aus dem Vorjahr waren insgesamt 58'909 Strafuntersuchungen durchzuführen. Davon konnten 51'804 abgeschlossen werden. 44'448 Fälle wurden im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt. Dabei nahm die Zahl der Verurteilungen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand wiederum zu. Mussten 2005 noch 2'111 Strafbefehle wegen dieses Tatbestands erlassen werden, waren es 2006 nunmehr 2'991, was einer Zunahme von rund 42 % gleichkommt. Rund 72 % der Strafbefehle lag eine Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz zu Grunde.

Staatsanwaltschaft und Untersuchungsamt

Die Staatsanwaltschaft bearbeitete 6'329 Geschäfte. Die Anklagen an die Bezirksgerichte gingen auf 1'544 zurück (2005: 1'697). Die Anzahl der Einstellungsverfügungen nahm hingegen zu und betrug im vergangenen Jahr 3'462 (2005: 3'300). Das kantonale Untersuchungsamt erhielt 2006 57 neue Fälle zugewiesen. Die Bearbeitung dieser komplexen und meist sehr umfangreichen Fälle aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität erforderte sowohl seitens des Untersuchungsamts als auch der Staatsanwaltschaft einen zeitintensiven Arbeitsaufwand.

Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft musste 2'365 neue Verfahren gegen jugendliche Delinquenten eröffnen, was gegenüber dem Jahre 2005 einem leichten Rückgang der Geschäftslast um rund 12 %, in einem langjährigen Vergleich, etwa mit dem Jahre 1990, einer massiven Zunahme von knapp 36 % entspricht. Zunehmend hatten sich die Jugendanwältinnen und Jugendanwälte mit Gruppen von jungen Leuten zu befassen, welche sich an Wochenenden in den Städten und Ballungszentren zusammenfanden und dort, oft unter Alkoholeinfluss stehend, u. a. Delikte gegen Leib und Leben begingen. Derartige Gewaltexzesse verlangen von den Untersuchungsbehörden im Hinblick auf die Resozialisierung der Täter eine aufwändige individuelle Nachbetreuung, da die Bestrafung allein oftmals nicht ausreicht.

Umsetzung von Bundesrecht

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches auf den 01.01.2007 steht den Strafbefehlsrichtern insbesondere mit der Einführung der Geldstrafe ein neuer und umfangreicherer Sanktionenkatalog zur Verfügung als unter der Ägide des alten Rechts. Die neuen Bestimmungen wurden den Untersuchungsbehörden an internen und externen Weiterbildungsveranstaltungen im vierten Quartal 2006 vermittelt. Bereits in den ersten Wochen 2007 konnten sie das neue Recht anwenden und wichtige Erfahrungen sammeln. Eine gefestigte Rechtsanwendung wird sich in gewissen Bereichen erst nach einiger Zeit, insbesondere aufgrund höchstrichterlicher Urteile abzeichnen können.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres